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Bewerbung

Wenn Sie sich für ein Promotionsstipendium der Hansen-Stiftung interessieren, finden Sie nachfolgend alle notwendigen Informationen. Wir haben sie nach Bewerbungs-Phasen gegliedert:

  • Phase 1: Vorbereitung
    Erfülle ich die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen? Wie bereite ich mein Exposé vor?
  • Phase 2: Antragsstellung
    Welche Dokumente muss ich einreichen und welche Fristen beachten?
  • Phase 3: Begutachtung
    Wie wird über meine Bewerbung entschieden?

Phase 1: Vorbereitung

In der Vorbereitungsphase prüfen Sie, ob Sie die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine erfolgsversprechende Bewerbung erfüllen:

  • Abschluss an einer deutschsprachigen Universität
  • Bereitschaft, auf eine berufliche (Neben-)Tätigkeit während des Förderzeitraums zu verzichten

Beachten Sie: In der Regel werden nur deutschsprachige Promotionen gefördert, was eine entsprechende Beherrschung der Sprache voraussetzt.

  • Hohes wissenschaftliches Niveau
  • Inhaltliche Ausrichtung am Thema „Kollektivität“

Dass Sie diese beiden Voraussetzungen erfüllen, muss sich aus dem 5seitigen-Exposé ergeben, das Teil Ihres Antrags auf ein Stipendium ist. In diesem Exposé stellen Sie uns Ihr Projekt vor. Über die 5 Seiten hinaus sollte es ein Literaturverzeichnis und einen Zeitplan enthalten.

Wie stelle ich fest, ob mein Projekt dem wissenschaftlichen Schwerpunkt gerecht wird?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, worum es beim kollektivwissenschaftlichen Ansatz geht und ob Ihr Projekt dazu passt, empfiehlt es sich

  • unter „Kollektivwissenschaft“ und „Fellows“ und "Alumni" (laufende und abgeschlossene, geförderte Projekte) zu recherchieren;
  • die angegebene Literatur unter „Kollektivwissenschaft“ zu studieren;
  • Kontakt mit dem Leitenden Direktor der Forschungsstelle, Klaus P. Hansen, aufzunehmen. Er freut sich, Sie zu beraten. -> per E-Mail (forschungsstelle.kollektiv(at)ur.de) oder - noch unkomplizierter - telefonisch unter +49 851-59 163

Die meisten wissenschaftlichen Disziplinen und ihre Dissertationsthemen besitzen kollektivwissenschaf­t­liches Potential, das oft nicht realisiert wird.

Beispiel 1: Nehmen wir an, Ihr Fach ist die Literaturwissenschaft und Sie sind auf eine Gruppe weiblicher Autoren im Kuba der sechziger Jahre gestoßen. Wenn Sie die von den Autorinnen bevorzugten literarischen Formen in den Vordergrund stellen, wird Ihr Antrag auf Förderung höchstwahrscheinlich abgelehnt. Nicht aber wenn Sie das Kollektiv mit seinen Gemeinsamkeiten (Frauen, Autorinnen, Kuba, sechziger Jahre) zu einer der zentralen Fragestellungen erheben.

Beispiel 2: Wenn Sie als Politologe über soziale Gerechtigkeit schreiben, dann könnten Sie – und wären damit der erste – das Thema über kollektive Wertigkeit abhandeln. Spätestens wenn Sie als Beispiel anführen, Manager dürften mehr verdienen als Hausmeister, fällt Ihnen auf, dass nicht das Individuum im Zentrum Ihres Themas steht, sondern Kollektive und deren Wahrnehmung.

Nicht alle Themen lassen sich für die Kollektivwissenschaft fruchtbar machen (z.B. der Vernunftbegriff bei Kant; oder Probleme der amerikanischen Abfallwirtschaft), aber meistens wird sie doch gestreift. Da die Forschungsstelle keine allgemeine Nachwuchs- oder Begabtenförderung betreibt, sondern den kollektivwissenschaftlichen Ansatz weiterentwickeln möchte, werden nur ihm entsprechende Anträge bewilligt.


Phase 2: Antragsstellung

Wenn Sie die Vorbereitungsphase abgeschlossen und Ihr Exposé erstellt haben, können Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen.

Tipp: Falls noch letzte Unsicherheiten bestehen, ob Ihr Projekt zum kollektivwissenschaftlichen Ansatz passt, weisen wir Sie noch einmal auf die Möglichkeit einer persönlichen Beratung hin (forschungsstelle.kollektiv(at)ur.de oder telefonisch unter +49 851-59 163).

Senden Sie Ihren Antrag per E-Mail (forschungsstelle.kollektiv(at) ur.de) an den Leitenden Direktor der Forschungsstelle. Ihre E-Mail sollte folgende drei Datei-Anhänge enthalten, die Sie bitte mit Ihrem Namen benennen und durchnummerieren (Müller 1, Müller 2, Müller 3).

  • 1) Antrag auf Förderung
    = Bewerbungsschreiben mit Angaben zu Hochschul-, Wohnort und Betreuer der Promotion;
  • 2) tabellarischen Lebenslauf;
  • 3) fünfseitiges Exposé (längere werden nicht bearbeitet), in welchem Sie Ihr Projekt darlegen. Es sollte über die 5 Seiten hinaus ein Literaturverzeichnis und einen Zeitplan enthalten.
  • Schicken sie bitte keine Zeugnisse, Gutachten oder eigene Arbeiten.

Bewerbungszeiten oder Fristen bestehen nicht. Eingesendete Unterlagen werden nicht zurückgesandt und nach angemessener Zeit vernichtet.


Phase 3: Begutachtung

Ihr Antrag wird durch die 7 Mitglieder der Forschungsstelle begutachtet, wobei drei Ergebnisse möglich sind:

  1. mehrheitlich positive Entscheidung:
    → das Verfahren läuft weiter;
  2. mehrheitlich negative Entscheidung (wird Ihnen begründet mitgeteilt):
    → Ende des Verfahrens;
  3. Mehrheitlich wird Ihr Projekt für grundsätzlich förderungswürdig gehalten, doch werden Defizite moniert:
    → die Forschungsstelle nimmt Kontakt mit Ihnen auf (ggfs. unter auszugsweiser Offenlegung der Gutachten) und bespricht mit Ihnen die Einwände. Wenn Übereinstimmung erzielt wurde, steht eine Überarbeitung des Exposés und eine erneute Begutachtung an.

Entscheidung durch die Hansen-Stiftung

Haben die Mitglieder der Forschungsstelle dem Antrag mehrheitlich zugestimmt, wird er zur endgültigen Entscheidung an die Hansen-Stiftung weitergeleitet. Sie prüft die Formalia sowie die Qualität der Gutachten und schließt bei positivem Ergebnis mit Ihnen einen Fördervertrag, in dem Sie sich u.a. verpflichten, das fertige Projekt der Forschungsstelle zur Veröffentlichung in der Schriftenreihe anzubieten. Bei Annahme werden die Druckkosten übernommen.

Profitieren Sie von unserem Feedback!

Egal wie das Verfahren ausgeht, werden Sie von ihm profitieren. Erfahrene Wissenschaftler beschäftigen sich mit Ihrem Projekt und geben Ihnen Ratschläge für sein Gelingen. Dadurch, dass wir Ihnen unsere Kritik und Verbesserungsvorschläge offen mitteilen, bekommen Sie die Möglichkeit, Fehler zu erkennen und sich weiter zu entwickeln. Die Forschungsstelle zeichnet sich durch eine Politik der Klarheit und Offenheit aus, was gelegentlich weh tut, Ihnen am Ende aber nützt.



Übersicht über das Bewerbungsverfahren              

Organigramm Bewerbungsverf3


  1. FAKULTÄT FÜR SPRACH-/LITERATUR-/KULTURWISSENSCHAFT

Forschungsstelle Kultur- und Kollektivwissenschaft

Altes Finanzamt (ALFI)
Landshuterstr. 4
VR 07
93047 Regensburg


+ 49 941 943-53 00
forschungsstelle.kollektiv
[at]ur.de