Zu Hauptinhalt springen
Startseite UR

Studiengänge


B.A.

B.A. Medienwissenschaft

Der B.A. Medienwissenschaft wird nach der geltenden B.A.-Studienordnung für die Philosophischen Fakultäten I-III der Universität Regensburg angeboten (die jeweilige Studien-/Prüfungsordnung ist auch hinsichtlich der hier veröffentlichten Informationen die einzig verbindliche Quelle).

Studienbeginn für den B.A. Medienwissenschaft ist jeweils im Wintersemester.

Das Studium gliedert sich in die Basis- und Ergänzungsmodule des Grundstudiums sowie die Aufbaumodule und die B.A.-Arbeit im Hauptstudium. Die Basis- und die Aufbaumodule sind obligatorisch. Die Wahl eines der Ergänzungsmodule ebenso wie einzelner über den Pflichtbereich hinausgehender Lehrveranstaltungen zum Erwerb der erforderlichen Gesamtzahl an Leistungspunkten unterliegt den individuellen Studienpräferenzen.

Studenten mit Zweitfach Informationswissenschaft müssen für das MED-M03 ein Ersatzfach wählen, da sich die Pflichtbereiche der beiden Fächer Medienwissenschaft und Informationswissenschaft überschneiden. Bitte sprechen Sie das von Ihnen gewünschte Ersatzmodul mit Prof. Dotzler (siehe Sprechstundenzeiten) ab.

Module

Basismodule

MED-M01 Mediengeschichte
MED-M02 Medientheorie
MED-M03 Informationswissenschaftliche Grundlagen

Ergänzungsmodule

MED-M04 AngewandteMedienwissenschaft
MED-M05 Medienpsychologie
MED-M06 Medienpädagogik
MED-M07 Informations- und Medienrecht
MED-M08 Vergleichende Kulturwissenschaft

Aufbaumodule

MED-M09 Theorie und Geschichte digitaler Medien
MED-M10 Medienkulturwissenschaft

Abschluss

B.A.-Arbeit

Modulbeschreibungen siehe Koordinierungsstelle Modularisierung

Studien und Prüfungsleistungen

(Die hier veröffentlichten Informationen versuchen bestmöglich die Inhalte der Studien- und Prüfungsordnung wiederzugeben, verbindlicher Natur sind allerdings eben diese.)

Grundlagen- und Orientierungsprüfung:

Studierende des Faches Medienwissenschaft im Rahmen des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultäten müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters mindestens folgende Leistungen absolvieren:

Hauptfach und Nebenfach:

Es müssen folgende Lehrveranstaltungen erfolgreich absolviert werden:

1. aus dem Modul MED-M01 (Mediengeschichte):

  • entweder MED-M01.1 (Vorlesung Mediengeschichte)
  • oder MED-M01.2 (Seminar zur Mediengeschichte)

2. und aus dem Modul MED-M02 (Medientheorie):

  • entweder MED-M02.2 (V/Ü Medienanalyse)
  • oder MED-M02.3 (S Medientheorie/Medienästhetik)

Ist Medienwissenschaft erstes oder zweites Hauptfach:

Nachweis von mindestens 60 LP aus Modulen des Faches Medienwissenschaft, darunter der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der drei Basismodule

MED–M01 Mediengeschichte
MED–M02 Medientheorie
MED–M03 Informationswissenschaftliche Grundlagen

sowie eines der folgenden Ergänzungsmodule:

MED–M04 Angewandte Medienwissenschaft
MED–M05 Medienpsychologie
MED–M06 Medienpädagogik
MED–M07 Informations- und Medienrecht
MED–M08 Vergleichende Kulturwissenschaft.

Falls das Fach Medienwissenschaft in Kombination mit dem Fach Informationswissenschaft (als Haupt- oder Nebenfach) studiert wird, muss das Basismodul MED–M03 durch ein frei wählbares Modul aus einem Fach, das nicht Studienfach ist, ersetzt werden.

Ist Medienwissenschaft Bachelorfach:

Zusätzlicher Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Aufbaumodule MED-M09 und MED-M10.

Ist Medienwissenschaft Nebenfach:

Nachweis von mindestens 30 LP aus Modulen des Faches Medienwissenschaft, darunter der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender Basismodule:

MED–M01 Mediengeschichte
MED–M02 Medientheorie

Die Fachnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Endnoten dieser beiden Module.

Exemplarischer Studienverlauf

B.A.-Arbeit

Verantwortlich Prof. Dr. Bernhard Dotzler
Inhalte & Lernziele B.A.-Arbeit
Voraussetzung siehe Prüfungsordnung

Veranstaltungen

SWS

LP

Pflichtbereich B.A.-Arbeit 10
Wahlbereich Colloquium Medienwissenschaft 2

M.A.

M.A. Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft (AVM)

Der Studiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft wird nach der geltenden Master-Studienordnung für die Philosophischen Fakultäten I-IV der Universität Regensburg angeboten (die jeweilige Studienordnung ist auch hinsichtlich der hier veröffentlichten Informationen die einzig verbindliche Quelle).

Einführung: WS 2008/09. Studienbeginn ist jeweils im Wintersemester. Es findet ein Eignungsverfahren statt. Bewerbungen sind bis zum 1.Juni 2012 an den Lehrstuhl für Medienwissenschaft zu richten.

Studienziele

Der Master-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft (AVM) ermöglicht den Erwerb vertiefter Kenntnisse der Medienwissenschaft, verbunden mit der Fähigkeit, unter Beherrschung der für dieses Fach relevanten Methoden selbständig wissenschaftlich und interdisziplinär zu arbeiten und grundlegende Zusammenhänge des Fachs zu vermitteln. Sein Aufbau erlaubt sowohl den Anschluss an ein überdurchschnittlich erfolgreiches Erststudium der gleichen Fachrichtung (B.A. Medienwissenschaft) als auch die ergänzende Erarbeitung einer medienwissenschaftlichen Expertise nach einer herausragenden Qualifikation durch ein anderweitiges fachrelevantes Erststudium. Ziel ist die Vermittlung fortgeschrittener Kompetenzen, die zu einer nachfolgenden Berufstätigkeit – etwa in redaktionellen Bereichen oder im Kultur- und Medienmanagement – ebenso benötigt werden wie zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion).

Qualifikationsvoraussetzungen

  • Abschluss eines fachrelevanten Erststudiums mit mindestens der Note 2,5
  • mediengeschichtliche und medientheoretische Grundkenntnisse im Umfang von mindestens den Modulen MED-M01 »Mediengeschichte« und MED–M02 »Medientheorie« des B.A.-Abschlusses Medienwissenschaft
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • zur selbständigen Aneignung englischsprachiger Fachliteratur ausreichende Englischkenntnisse
  • Bewerbung mit folgenden Unterlagen:
    • Zeugnis des ersten Studienabschlusses einschließlich des Diploma Supplements in Kopie (kann ggf. nachgereicht werden)
    • tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen und ggf. praxisbezogenen (beruflichen) Ausbildung sowie von Auslandserfahrungen
    • Nachweis(e) medienhistorischer und medientheoretischer Grundkenntnisse (Leistungsnachweise aus dem Erststudium, sonstige Belege o. Explikation der einschlägigen Angaben im Lebenslauf), sofern kein medienwissenschaftlicher erster Studienabschluss vorliegt
    • Nachweis sämtlicher Fremdsprachenkenntnisse (Abiturzeugnis o. Sprachprüfungen), ggf. auch des Deutschen
    • ein Bewerbungsschreiben mit Darlegung der Gründe für die Wahl des Masterstudiengangs Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft, mit individueller Stellungnahme zum Profil des Masterstudiengangs Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft und exemplarischer Formulierung einer aktuellen medienwissenschaftlichen Forschungsfrage
    • ggf. weitere Zeugnisse/Nachweise zu den im Lebenslauf und im Motivationsschreiben gemachten Angaben

Die Qualifikation der BewerberInnen wird von einer Auswahlkommission im Rahmen eines Eignungsverfahrens festgestellt. Hierzu ist das Vorliegen der o.g. Qualifikationsvoraussetzungen durch Vorlage der genannten Unterlagen nachzuweisen. Die Auswahlkommission beurteilt die von den BewerberInnen vorgelegten Unterlagen. In Zweifelsfällen lädt die Kommission die/den BewerberIn zu einem mindestens 20-minütigen Auswahlgespräch ein. In diesem Gespräch werden stichprobenartige Fragen aus den Bereichen Mediengeschichte und Medientheorie sowie über die mit der Wahl des Studiengangs verbundenen Erwartungen gestellt. Auf dem Ergebnis dieses ggf. durchgeführten Gesprächs sowie auf der Beurteilung der vorgelegten Unterlagen gründet die Kommission ihre Entscheidung („bestanden“ bzw. „nicht bestanden“).
Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

Bewerbung

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:

Prof. Dr. Bernhard Dotzler
Lehrstuhl für Medienwissenschaft
Universität Regensburg
D-93040 Regensburg

Modulübersicht

Pflichtmodule

MED-M30 Grundlagen
MED-M31 Medienkulturwissenschaft

Wahlpflichtmodule

INF-M30 Information und Medien
INF-M32 Informationsphilosophie
MED-M32 Sprache-Kultur-Kommunikation
MED-M33 Literatur und Medien
MED-M34 Medien- und Wissenschaftsgeschichte

Abschlussmodul

MED-M35 Forschungspraxis

Aufbau des Studiengangs

Das Studium ist modularisiert. Es gliedert sich in die Pflichtmodule MED–M30 und MED–M31, die Wahlpflichtmodule INF–M30, INF–M32 und MED–M32 bis MED–M34, das Abschlussmodul MED–M35 und die Master-Arbeit. Die Wahl von mindestens dreien der Wahlpflichtmodule ebenso wie einzelner über den Pflichtbereich hinausgehender Lehrveranstaltungen zum Erwerb der erforderlichen Gesamtzahl an Leistungspunkten unterliegt den individuellen Studienpräferenzen, wobei die zusätzlich notwendigen Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen aus den Modulen MED–M31 bis MED–M34 sowie INF–M30 und INF–M32 – inklusive der dort angegebenen Wahlbereiche – zu erwerben sind.

Prüfungsleistungen Master

(1) Zweck der Prüfung (zu § 2)

Nachweis vertiefter Kenntnisse der Medienwissenschaft zusammen mit der Fähigkeit, unter Beherrschung der für dieses Fach relevanten Methoden selbständig wissenschaftlich und interdisziplinär zu arbeiten und grundlegende Zusammenhänge des Fachs zu vermitteln.

(2) Besondere Qualifikationsvoraussetzungen (zu § 6 und Anlage 1)

Vorausgesetzt wird ein fachrelevanter erster Hochschulabschluss mit mindestens der Note 2,0 (abweichend von § 6, Abs. 1, Nr. 2) sowie die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die Fähigkeit zur selbständigen Aneignung englischsprachiger Fachliteratur und medienhistorische wie -theoretische Grundkenntnisse, die entweder durch eine vorhergehende medienwissenschaftliche Qualifikation (Haupt- oder Nebenfach) oder durch anderweitige Leistungsnachweise zu dokumentieren sind, deren Umfang mindestens den Modulen MED–M01 »Mediengeschichte« und MED–M02 »Medientheorie« des B.A.-Abschlusses Medienwissenschaft entspricht. Die Anträge auf Zulassung zum Feststellungsverfahren für das folgende Wintersemester sind bis zum 15. Juli zu stellen (Ausschlussfrist).

(3) Besondere Zulassungsvoraussetzungen (zu § 31)

Im Rahmen der 90 LP gemäß § 31 Nr. 1 sind nachzuweisen der erfolgreiche Abschluss der Module MED–M30 und MED–M31, drei der Module aus dem Wahlpflichtbereich (MED–M32 bis MED–M34, INF–M30, INF–M32) und das Abschlussmodul MED–M35 gemäß Modulbeschreibung (vgl. § 13 Abs. 2).

(4) Abschlussprüfung (zu § 26 Abs. 3 und § 33)

Abweichend von § 33 ist keine Abschlussprüfung vorgesehen.

(5) Berechnung der Note der Masterprüfung (zu § 35)

Die Note der Masterprüfung errechnet sich als gewichteter Durchschnitt aus a) dem gleichgewichteten Durchschnitt der Noten der absolvierten Module gemäß Abs. 3 zu zwei Dritteln und b) der Note der Master-Arbeit zu einem Drittel.

  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
  2. Institut für Information und Medien, Sprache und Kultur (I:IMSK)

Medienwissenschaft

 

Medienwissenschaft

Sekretariat: PT 3.0.58
Tel. +49 (0)941 943-3420
Fax +49 (0)941 943-4912
E-Mail

Universitätsstr. 31
93053 Regensburg