Allgemeines
Master-Studiengang
Der Master-Studiengang Vergleichende Kulturwissenschaft ist ein Ein-Fach-Studium; man wählt also kein weiteres Fach dazu. Das Studium dauert in der Regel vier Semester. Es ist deutlich forschungs- und theorieorientiert und sieht auch die Mitarbeit in Forschungs-, Publikations- oder Ausstellungsprojekten vor.
Der Master-Studiengang vertieft und erweitert dabei Kenntnisse und Fähigkeiten des vorausgegangenen Studiums. Er kann unmittelbar im Anschluss oder nach einer Phase der Berufstätigkeit aufgenommen werden. Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium, das erwarten lässt, dass der Master-Studiengang erfolgreich abgeschlossen werden wird, z.B. ein kulturwissenschaftlicher B.A.-Studiengang, etwa Europäische Ethnologie, Empirische Kulturwissenschaft, Volkskunde oder Vergleichende Kulturwissenschaft.
Der Master-Studiengang Vergleichende Kulturwissenschaft ist eine sehr gute Voraussetzung für eine angestrebte Promotion.
Allgemeine Informationen:
Informationsbroschüre M.A. Vergleichende Kulturwissenschaft (Vorderseite)
Informationsbroschüre M.A. Vergleichende Kulturwissenschaft (Innenseite)
Kurzübersicht Module & Lehrinhalte:
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Module
Der Masterstudiengang besteht aus einer Reihe von Modulen, deren Beschreibung hier als PDF-Datei zur Verfügung steht. Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Prüfungsordnungen!
Modulbeschreibungen (Prüfungsordnung für Studienanfänger ab WS 2012/13)
Modulbeschreibungen (Prüfungsordnung für Studienanfänger bis SS 2012)
Modulbeschreibungen (Prüfungsordnung für Studienanfänger bis WS 2009/10)
Studienverlauf
Bewerbung
DIE BEWERBUNGSFRIST FÜR DAS WS 2013/2014 IST DER 1. JUNI 2013.
Wie kann man sich für den Masterstudiengang VKW im WS 2013/14 bewerben?
Schritt 1: Wer kann sich bewerben?
Qualifikationsvoraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiengangs sind nach § 4 der Prüfungs- und Studienordnung:
1. ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit und der Durchschnittsnote von mindestens 2,5
2. kulturwissenschaftliche Anteile im grundständigen Studium im Umfang von mindestens 30 LP
Schritt 2: Welche Unterlagen werden benötigt?
1. Nachweis über alle bis zum Bewerbungszeitpunkt erbrachte Studienleistungen inkl. Angabe der nach 150 LP erzielten Durchschnittsnote (d.h. Sie können sich auch schon bewerben, wenn Sie die Note aus der BA-Arbeit noch nicht haben)
2. Nachweis über die aus den kulturwissenschaftlichen Anteilen im grundständigen Studium erreichte Durchschnittsnote
3. Bewerbungsschreiben inkl. einer Darlegung der Gründe für die Wahl des Masterstudiengangs Vergleichende Kulturwissenschaft und einer individuellen Stellungnahme zum Profil des Masterstudiengangs Vergleichende Kulturwissenschaft
4. Lebenslauf / Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs
Schritt 3: Was passiert mit meiner Bewerbung?
1. Schicken Sie die vollständigen Unterlagen bis spätestens 1. Juni 2013 an unsere Adresse: Lehrstuhl für Vergleichende Kulturwissenschaft, Universitätsstr. 31, 93053 Regensburg
2. Eignungsverfahren: Ein Prüfungsausschuss wird Ihre Unterlagen überprüfen. Dabei gelten die Kriterien aus § 4, Anlage 1, Absatz 3-4 der Master-Prüfungsordnung (S. 17)
3. Das Ergebnis des Eignungsverfahrens wird Ihnen schriftlich mitgeteilt
WEN BETRIFFT DIE NEUE MASTER-PRÜFUNGSORDNUNG?
Die neue Master-Prüfungsordnung betrifft alle Neuanfänger des Masterstudiums VKW ab WS 2012/2013.
Das heißt: Wenn Sie Ihr Masterstudium VKW im Sommersemester 2012 oder früher aufgenommen haben, sind Sie von der neuen Master-Prüfungsordnung nicht betroffen. Für Sie gilt nach wie vor die ältere Master-Prüfungsordnung. Es ändert sich für Sie nichts.
BERATUNG UND INFORMATION:
Für Ihre Fragen zur Bewerbung und zur neuen Master-Prüfungsordnung steht Ihnen unsere Fachstudienberatung jederzeit gerne zur Verfügung.
Für allgemeine Fragen zum Studium in Regensburg kontaktieren Sie bitte auch die Zentrale Studienberatung der Universität.
Prüfungsordnung
Ab sofort ist die neu überarbeitete Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Vergleichende Kulturwissenschaft in Kraft.
Bewerber können die neue Master-Prüfungsordnung hier einsehen.
Prüfungsordnung (ab WS 2012/13)
Prüfungsordnung (bis SS 2012)