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Studium

Vergleichende Kulturwissenschaft im B.A.-Studiengang


Vergleichende Kulturwissenschaft studieren Sie im B.A.-Studiengang mit zwei Hauptfächern oder einem Haupt- und zwei Nebenfächern. Dazu können Sie innerhalb des Instituts mit Medienwissenschaft bzw. Medieninformatik, Informationswissenschaft und Allgemeiner und Vergleichender Sprachwissenschaft kombinieren. Darüber hinaus werden gerne Geschichte, Kunstgeschichte, Politikwissenschaft, Erziehungswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Romanistik, Anglistik/Amerikanistik und Germanistik gewählt.


WIE KANN ICH MICH BEWERBEN?

Voraussetzung für die Aufnahme in den Bachelorstudiengang ist die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife oder eine äquivalente ausländische Hochschulzugangsberechtigung.

Der Bachelorstudiengang Vergleichende Kulturwissenschaft beginnt jeweils zum Wintersemester. Die Bewerbung hat bis zum 15. Juli des Einschreibungsjahres zu erfolgen. Die Verantwortung für die Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens obliegt der zentralen Studentenkanzlei der Universität Regensburg. Alle weiteren Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier.



Vergleichende Kulturwissenschaft im M.A.-Studiengang


Der Master-Studiengang Vergleichende Kulturwissenschaft ist ein Ein-Fach-Studium; man wählt also kein weiteres Fach dazu. Das Studium dauert vier Semester. Es ist deutlich forschungs- und theorieorientiert und sieht auch die Mitarbeit in Forschungsprojekten vor.
Der Master-Studiengang vertieft und erweitert Kenntnisse und Fähigkeiten des vorausgegangenen Studiums. Er kann unmittelbar im Anschluss oder nach einer Phase der Berufstätigkeit aufgenommen werden. Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium, das erwarten lässt, dass der Master-Studiengang erfolgreich abgeschlossen werden wird, z.B. ein kulturwissenschaftlicher B.A.-Studiengang, etwa Europäische Ethnologie, Empirische Kulturwissenschaft, Volkskunde oder Vergleichende Kulturwissenschaft.
Der Master-Studiengang Vergleichende Kulturwissenschaft ist eine sehr gute Voraussetzung für eine angestrebte Promotion.



ACHTUNG!

NEUE MASTER-PRÜFUNGSORDNUNG: BEWERBUNGEN AUCH SCHON FÜR DAS WINTERSEMESTER 2012/13 MÖGLICH.

Ab sofort ist die neu überarbeitete Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Vergleichende Kulturwissenschaft in Kraft.

Die wichtigste Neuerung ist:


BEWERBUNGEN FÜR DEN MASTER-STUDIENGANG VKW SIND AB SOFORT AUCH FÜR DAS WINTERSEMESTER MÖGLICH.

DIE BEWERBUNGSFRIST FÜR DAS WS 2012/13 IST DER 1. JUNI 2012.


Bewerber können die neue Master-Prüfungsordnung hier einsehen. Eine Übersicht über die neue Modulstruktur finden Sie hier.



Wie kann man sich für den Masterstudiengang VKW im WS 2012/13 bewerben?


Schritt 1: Wer kann sich bewerben?

Qualifikationsvoraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiengangss im WS 2012/2013 sind nach § 4 der Prüfungs- und Studienordnung:

1. ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit und der Durchschnittsnote von mindestens 2,5

2. kulturwissenschaftliche Anteile im grundständigen Studium im Umfang von mindestens 30 LP



Schritt 2: Welche Unterlagen werden benötigt?

1. Nachweis über alle bis zum Bewerbungszeitpunkt erbrachte Studienleistungen inkl. Angabe der nach 150 LP erzielten Durchschnittsnote (d.h. Sie können sich auch schon bewerben, wenn Sie die Note aus der BA-Arbeit noch nicht haben)

2. Nachweis über die aus den kulturwissenschaftlichen Anteilen im grundständigen Studium erreichte Durchschnittsnote

3. Bewerbungsschreiben inkl. einer Darlegung der Gründe für die Wahl des Masterstudiengangs Vergleichende Kulturwissenschaft und einer individuellen Stellungnahme zum Profil des Masterstudiengangs Vergleichende Kulturwissenschaft

4. Lebenslauf / Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs



Schritt 3: Was passiert mit meiner Bewerbung?

1. Schicken Sie die vollständigen Unterlagen bis spätestens 1. Juni 2012 an unsere Adresse: Lehrstuhl für Vergleichende Kulturwissenschaft, Universitätsstr. 31, 93053 Regensburg

2. Eignungsverfahren: Ein Prüfungsausschuss wird Ihre Unterlagen überprüfen. Dabei gelten die Kriterien aus § 4, Anlage 1, Absatz 3-4 der Master-Prüfungsordnung (S. 17)

3. Das Ergebnis des Eignungsverfahrens wird Ihnen schriftlich mitgeteilt




WEN BETRIFFT DIE NEUE MASTER-PRÜFUNGSORDNUNG?


Die neue Master-Prüfungsordnung betrifft alle Neuanfänger des Masterstudiums VKW ab WS 2012/2013.

Das heißt: Wenn Sie Ihr Masterstudium VKW im aktuellen Sommersemester 2012 oder früher aufgenommen haben, sind Sie von der neuen Master-Prüfungsordnung nicht betroffen. Für Sie gilt nach wie vor die ältere Master-Prüfungsordnung. Es ändert sich für Sie nichts.




BERATUNG UND INFORMATION:


Für Ihre Fragen zur Bewerbung und zur neuen Master-Prüfungsordnung steht Ihnen unsere Fachstudienberatung jederzeit gerne zur Verfügung.

Für allgemeine Fragen zum Studium in Regensburg kontaktieren Sie bitte auch die Zentrale Studienberatung der Universität.




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  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
  2. Institut für Information und Medien, Sprache und Kultur (I:IMSK)

Vergleichende Kulturwissenschaft

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