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Die Universität Regensburg (UR) hat zum Wintersemester 2011/12 erstmals Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms an besonders begabte, leistungsstarke Studierende, die sich zusätzlich durch ihr gesellschaftliches und soziales Engagement auszeichnen, vergeben.
Die Stipendien werden von privaten Förderern wie Unternehmen, Stiftungen und Einzelpersonen gestiftet und mit Mitteln des Bundes verdoppelt (vgl.Faltblatt für Förderer). Die Deutschlandstipendien werden vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Die Suche nach engagierten Spendern sowie die Vorbereitung des Verwaltungsverfahrens sind derzeit in vollem Gange, denn wir möchten natürlich so viele Deutschlandstipendien wie möglich an der Universität Regensburg anbieten.
Das Stipendienprogramm richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie an Studierende, die zu Beginn des Bewilligungszeitraumes an der Universität Regensburg eingeschrieben sind. Die Förderzusage erfolgt vorbehaltlich der Immatrikulation an der Universität Regensburg. Es sind Bewerbungen aller Fachrichtungen willkommen.
Grundvoraussetzung sind hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf, diese werden durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung oder durch die Noten der bisher erbrachten Studienleistungen nachgewiesen.
Neben dieser Leistungen werden bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers v.a. besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise (z.B. Junge Akademie, Bayerische Eliteakademie, Jugend forscht etc.), vorangegangene mehrmonatige Auslandsaufenthalte und Praktika, außerschulisches oder außerfachliches Engagement, eine erfolgreiche Überwindung von Hürden in der Bildungsbiographie wie Migrationshintergrund oder der Bezug von BAföG berücksichtigt.
Die nächste Vergabe des Deutschlandstipendiums an der Universität Regensburg erfolgt voraussichtlich zum Wintersemester 2013/14. Die Ausschreibung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
sowie ggf.:
Es können nur zeitgerecht und vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden, d.h. nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.