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Deutschlandstipendium – Ausschreibung und Bewerbung

Die Universität Regensburg (UR) hat zum Wintersemester 2011/12 erstmals Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms an besonders begabte, leistungsstarke Studierende, die sich zusätzlich durch ihr gesellschaftliches und soziales Engagement auszeichnen, vergeben.

Die Stipendien werden von privaten Förderern wie Unternehmen, Stiftungen und Einzelpersonen gestiftet und mit Mitteln des Bundes verdoppelt (vgl.Faltblatt für Förderer). Die Deutschlandstipendien werden vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Die Suche nach engagierten Spendern sowie die Vorbereitung des Verwaltungsverfahrens sind derzeit in vollem Gange, denn wir möchten natürlich so viele Deutschlandstipendien wie möglich an der Universität Regensburg anbieten.


Art und Höhe des Stipendiums

  • Stipendien werden zunächst für ein Jahr vergeben.
  • Die Höhe des Stipendiums beträgt € 300 monatlich.
  • Familienzuschläge oder Sachkostenzuschüsse werden nicht gewährt.
  • Die Zahl der fachgebundenen Stipendien steht derzeit noch nicht fest.

Voraussetzungen und Auswahlkriterien

Das Stipendienprogramm richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie an Studierende, die zu Beginn des Bewilligungszeitraumes an der Universität Regensburg eingeschrieben sind. Die Förderzusage erfolgt vorbehaltlich der Immatrikulation an der Universität Regensburg. Es sind Bewerbungen aller Fachrichtungen willkommen.

Grundvoraussetzung sind hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf, diese werden durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung oder durch die Noten der bisher erbrachten Studienleistungen nachgewiesen.

Neben dieser Leistungen werden bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers v.a. besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise (z.B. Junge Akademie, Bayerische Eliteakademie, Jugend forscht etc.), vorangegangene mehrmonatige Auslandsaufenthalte und Praktika, außerschulisches oder außerfachliches Engagement, eine erfolgreiche Überwindung von Hürden in der Bildungsbiographie wie Migrationshintergrund oder der Bezug von BAföG berücksichtigt.


Bewerbung

Die nächste Vergabe des Deutschlandstipendiums an der Universität Regensburg erfolgt voraussichtlich zum Wintersemester 2013/14. Die Ausschreibung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Notwendige Unterlagen

Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei DIN A4-Seiten
  2. ein tabellarischer Lebenslauf
  3. das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen, sofern vorhanden, eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem
  4. von Bewerbern um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang

sowie ggf.:

  • eine gültige Immatrikulationsbescheinigung
  • der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Universität Regensburg berechtigt
  • Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen
  • Nachweise über besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, vorangegangene mehrmonatige Auslandsaufenthalte und Praktika, eine erfolgreiche Überwindung von Hürden in der Bildungsbiographie wie Migrationshintergrund (die gesellschaftlichen und sozialen Merkmale sind durch Referenzschreiben einschlägiger, anerkannter Organisationen nachzuweisen)
  • Nachweise über außerschulisches oder außerfachliches Engagement (z.B. für die Universität Regensburg in Form von Gremienarbeit, Mitarbeit bei Universitätsgruppen wie Orchester oder Theater sowie unentgeltliche Mitarbeit an Projekten der Universität)
  • den aktuellen BAföG-Bewilligungsbescheid

Es können nur zeitgerecht und vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden, d.h. nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.


Wichtige Hinweise

  • Gefördert werden kann, wer zum Beginn des Bewilligungszeitraums im Erststudium bis zum Abschluss eines weiterführenden Studiengangs an der Universität Regensburg immatrikuliert ist.
  • Das Stipendium ist einkommensunabhängig und wird nicht auf die Leistungen nach BAFöG angerechnet.
  • Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Förderungen der Begabtenförderwerke ist ausgeschlossen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.
  • Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt über eine zentrale Vergabekommission der Universität.
  1. Studium

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