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Förderer unterstützen die Ausbildung herausragender Nachwuchswissenschaftler und Fachkräfte. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des wissensbasierten Wirtschaftsstandorts Deutschland. Zugleich stärken Sie mit Ihrem Engagement die Reputation Ihrer Region. Als Förderer der Universität Regensburg können Sie aber auch profitieren, indem Sie z.B. die Möglichkeit haben, am Netzwerk der Universität Regensburg zu partizipieren. Die Universität Regensburg ermöglicht den Förderern, die Stipendiatinnen und Stipendiaten kennenzulernen und talentierte Nachwuchskräfte direkt anzusprechen. Zudem erhalten die Förderer ein Stipendiaten-Verzeichnis, das die Kontaktaufnahme ermöglicht.
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit herausragenden Leistungen. Zu den Auswahlkriterien zählen neben Erfolgen in Schule und/oder Studium auch die Bereitschaft, im sozialen Umfeld, in der Familie, im Verein oder in einer sozialen Einrichtung Verantwortung zu übernehmen sowie die Überwindung von etwa herkunftsbedingten biografischen Hindernissen.
Die Universität Regensburg beteiligt sich seit dem Wintersemester 2011/2012 am Programm des Deutschlandstipendiums - im aktuellen Studienjahr konnte die Universität Regensburg alle ihr zur Verfügung stehenden 76 Stipendien vergeben. Die nächste Förderung ist an der Universität Regensburg zum Wintersemester 2012/2013 möglich.
Ja. Wenn Sie uns Ihre Freigabe erteilen, nehmen wir Ihren Namen, alternativ auch Ihr Logo, in der Rubrik "unsere Förderer" auf den Informationsseiten zum Deutschlandstipendium auf.
Ja. Sie haben die Möglichkeit, mehrere Stipendiatinnen und Stipendiaten zu unterstützen. Die Aufteilung Ihrer Förderung von 150 Euro pro Monat bzw. 1.800 Euro pro Jahr auf mehrere Stipendiatinnen und Stipendiaten ist dabei jedoch nicht möglich.
Ja. Selbstverständlich können Sie Ihren Anteil des Stipendiums erhöhen.
Ja. Sofern der oder die Geförderte zustimmt, können wir Ihnen die Kontaktdaten übermitteln. Zudem erhalten Sie eine Ausgabe des Stipendiaten-Verzeichnisses, das neben den Kurzprofilen auch die Kontaktdaten der Stipendiatinnen und Stipendiaten enthält.
Sie können die Stipendiatinnen und Stipendiaten zum Beispiel zu Veranstaltungen einladen oder ihren Praktika anbieten. Die Teilnahme ist für die Stipendiatinnen und Stipendiaten allerdings nicht verpflichtend.
Ja. Sie dürfen den Stipendiatinnen und Stipendiaten Praktikumstellen anbieten. Das Angebot darf allerdings von Seiten der Stipendiatinnen und Stipendiaten abgelehnt werden. Die Ablehnung eines Angebots berechtigt zu keinerlei Kürzungen oder gar zur Verwendung der Förderung.
Ja. Die von Förderern zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als "Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke" steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalender aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden.