Zu Hauptinhalt springen
Startseite UR

Nachteilsausgleiche bei Prüfungen

WICHTIG:
Anträge auf Nachteilsausgleich müssen beim zuständigen Prüfungsamt (bzw. beim Ministerium im Falle von Studiengängen mit Staatsexamen) grundsätzlich immer schriftlich und fristgerecht eingereicht werden.

Reagieren Sie also auf sich abzeichnende Probleme während des Studiums rechtzeitig. Wenn sich abzeichnet, dass Sie eine Prüfung nicht in der vorgesehenen Form erbringen können, überlegen Sie sich, welche Art von Nachteilsaufgleich Sie eigentlich brauchen und stellen Sie rechtzeitig vorher einen schriftlichen Antrag. Sobald Sie eine Prüfung absolviert und nicht bestanden haben oder ein schlechtes Ergebnis erzielt haben, ist es zu spät.
Der Versuch, ein solches Ergebnis im Nachhinein annullieren zu lassen, ist ziemlich aussichtslos.

Mögliche Nachteilsausgleiche

  • Zeitverlängerung bei schriftlichen oder mündlichen Prüfungen
  • Nutzung von Ruhepausen während der Prüfung
  • schriftliche statt mündlicher Prüfung und umgekehrt oder schriftliche Ergänzungen mündlicher Prüfungen (z. B. Gehörlose, Menschen mit lautsprachlichen Beeinträchtigungen, Legastheniker)
  • Einsatz personeller Hilfen und/oder technischer Hilfsmittel zur Kompensation des Handicaps
  • Modifikation praktischer Prüfungen durch Einsatz von Assistenzen und technischen Hilfsmitteln, unter Umständen Ersatz durch andere Leistungen
  • Entzerren von Prüfungszeiträumen (Splitten)
  • Berücksichtigung von Krankheitszeiten und Zeiten eingeschränkter Arbeitsfähigkeit bei der Bemessung von Prüfungszeiträumen (z.B. Klausuren, Bachelorarbeiten, etc.)
  • Nichtberücksichtigung von krankheits-/behinderungsbedingten Prüfungsrücktritten bei der Zahl möglicher Prüfungswiederholungen

Beantragung eines Nachteilsausgleichs

  • Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Prüfer sowie dem zuständigen Prüfungsamt (bzw. Ministerium bei Staatsexamen)
  • Besprechung der persönlichen Situation und Erläuterung der speziellen Bedürfnisse
  • Nutzung bereits vorhandener Erfahrungswerte aus der Schulzeit (Abiturprüfung, etc.)
  • Appell an die Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten (evtl. auch mit Hinweis auf rechtliche Bestimmungen)
  • erforderlichenfalls Verfassen eines entsprechenden formlosen, schriftlichen Antrags
  • für das zuständige Prüfungsamt oder Ministerium, Beilage eines fachärztlichen Attests und gegebenenfalls des Schwerbehindertenausweises
  • im Antrag ausführliche Schilderung der persönlichen Situation, Erläuterung der spezifischen Bedürfnisse und Nennung der konkreten Erfordernisse, die sich aus der gesundheitlichen Situation ergeben (fachärztliches Attest!)
  • Einreichen der vollständigen Unterlagen beim zuständigen Prüfungsamt (bzw. Ministerium)
  • Abwarten des Bescheides
  • nach positivem Bescheid Informieren des jeweiligen Prüfers oder anderer involvierter Stellen
  • sich persönlich um die praktische Umsetzung des Bescheides kümmern!
  • bei negativem Bescheid gegebenenfalls Einleiten eines Widerspruchsverfahrens mit schlagkräftigeren Argumenten

Besonderheiten / spezielle Überlegungen

  • Zeitverlängerung bei schriftlichen oder mündlichen Prüfungen
    • Grundsätzliche Überlegung: braucht man tatsächlich mehr Zeit zum Schreiben oder Sprechen oder sind es eigentlich zusätzliche Ruhepausen (das wäre dann eine andere Form des Nachteilsausgleichs und muss entsprechend auch anders betitelt werden!), die man während der Prüfungszeit benötigt? Greifen sie auf Erfahrungswerte aus ihrer Schulzeit zurück!
    • Wie viel mehr Zeit ist nötig und warum (konkrete Prozent-Angabe und Begründung im fachärztlichen Attest erforderlich!)?
    • Steht bei größerem Zeitzuschlag am entscheidenden Tag ein separater Raum mit Aufsichtsperson genügend lange zur Verfügung?
  • Nutzung von Ruhepausen während der Prüfung
    • Können die Ruhepausen im Prüfungsraum selbst erfolgen?
    • Wie lange müssen die Ruhepausen dauern und wie viele Ruhepausen benötigen sie im vorgesehenen Prüfungszeitraum (ärztliches Attest!) Greifen sie auf Erfahrungswerte aus ihrer Schulzeit zurück!
    • Steht bei größerem Zeitzuschlag am entscheidenden Tag ein separater Raum mit Aufsichtsperson genügend lange zur Verfügung?
  • schriftliche statt mündlicher Prüfung und umgekehrt oder schriftliche Ergänzungen mündlicher Prüfungen (z. B. Gehörlose, Menschen mit lautsprachlichen Beeinträchtigungen, Legastheniker)
    • Informieren und klären sie den betreffenden Prüfer rechtzeitig im Vorfeld über die veränderte Prüfungssituation auf!
    • Gegebenenfalls muss auch ein separater Prüfungsraum / Prüfer organisiert werden. Bedenken sie dies und kümmern sie sich in Absprache mit dem verantwortlichen Prüfer um die praktische Umsetzung ihres Nachteilsausgleichs!
  • Einsatz personeller Hilfen und/oder technischer Hilfsmittel zur Kompensation des Handicaps
  • Modifikation praktischer Prüfungen durch Einsatz von Assistenzen und technischen Hilfsmitteln, unter Umständen Ersatz durch andere Leistungen
    • Wichtig: Die Kostenübernahme notweniger technischer Hilfsmittel sowie personeller Hilfen bitte aufgrund der teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten grundsätzlich immer möglichst frühzeitig und im Voraus beim zuständigen Kostenträger beantragen!
    • Den Einsatz der technischen oder personellen Hilfsmittel persönlich mit den betreffenden Prüfer absprechen und vom zuständigen Prüfungsamt oder Ministerium schriftlich genehmigen lassen, dabei bereits vorhandene (positive) Erfahrungswerte aus der Schulzeit ansprechen.
    • Sollten aufgrund ihrer Einschränkungen Ersatzleistungen notwendig werden, besprechen sie dies mit Ihrem Prüfer und stellen sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich beim zuständigen Prüfungsamt oder Ministerium.
    • Kümmern sie sich persönlich um die korrekte theoretische, praktische und organisatorische Umsetzung der besprochenen und genehmigten Hilfsmittel oder Ersatzleistungen.
  • Entzerren von Prüfungszeiträumen (Splitten)
  • Berücksichtigung von Krankheitszeiten und Zeiten eingeschränkter Arbeitsfähigkeit bei der Bemessung von Prüfungszeiträumen (z.B. Klausuren, Bachelorarbeiten, etc.)
  • Nichtberücksichtigung von krankheits-/behinderungsbedingten Prüfungsrücktritten bei der Zahl möglicher Prüfungswiederholungen
    • Reichen Sie einen entsprechenden, gut begründeten und medizinisch einwandfrei belegten schriftlichen Antrag beim zuständigen Prüfungsamt oder Ministerium (Staatsexamen) ein.
    • Sprechen Sie bei der Berücksichtigung von Krankheitszeiten und Zeiten eingeschränkter Arbeitsfähigkeit bei der Bemessung von Prüfungszeiträumen (z.B. Klausuren, Bachelorarbeiten, etc.) auch persönlich mit den beteiligten Professoren oder Dozenten und informieren sie diese über Ihre besondere Situation.
  1. Studium

Studieren mit Handicap

 

Eine sehbehinderte Studentin mit Blindenstock wird von zwei sehenden Studentinnen durch das Zentrale Hörsaalgebäude begleitet
Kontakt

Dr. Bernhard Pastötter
Gebäude PT, Zi. 4.1.45
Telefon 0941 943-3839
E-Mail
Sprechzeiten: Do, 11 – 14 Uhr
und nach Vereinbarung