Die Einschreibung muss in jedem Fall fristgerecht
- in zulassungsbeschränkten Studienfächern mit gültigem Zulassungsbescheid sowie
- in Studienfächern mit Eignungsfeststellungsprüfung mit der Bestätigung über die erfolgreich festgestellte Eignung
entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Vertretung in den Räumen der Studentenkanzlei (Verwaltungsgebäude, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 9 bzw. 11) erfolgen.
Auf der Webseite der Studentenkanzlei finden Sie
- eine Liste aller für die Einschreibung benötigten Unterlagen,
- ein Merkblatt zu den Einschreibungsfristen,
- das zur erfolgreichen Einschreibung notwendige Online-Formular (Einschreibeantrag)
- und die Öffnungszeiten der Studentenkanzlei der Universität Regensburg.