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Studienfächer mit Eignungsfeststellungsprüfung

Die Zulassungsbedingungen in Studienfächern mit Eignungsfeststellungsprüfung sind individuell unterschiedlich in den Satzungen der jeweiligen Fächer geregelt. Da diese Studienfächer generell nicht zulassungsbeschränkt sind, finden hier auch keinerlei (Vorab-)Quotenregelungen Anwendung.

Als von einer chronischen Erkrankung oder Behinderung Betroffener macht es in Zulassungsfragen hinsichtlich der Notwendigkeit eines Nachteilsausgleichs daher Sinn, sich in diesen Studienfächern direkt mit dem angegebenen Ansprechpartner des Instituts in Verbindung zu setzen und mit ihm gemeinsam nach einer vertretbaren und fairen Lösung zu suchen.

Einen allgemeinen Überblick zum Bereich der Eignungsfeststellungsprüfungen in verschiedenen Studiengängen finden Sie auf den Internetseiten der Zentralen Studienberatung unter http://www.uni-regensburg.de/studium/zentrale-studienberatung/infomaterial/eignungsverfahren/index.html.

Beratung

In Fragen der handicapspezifischen Beratung, Begleitung oder bei auftauchenden Problemen wenden Sie sich jederzeit gerne auch an uns (Ansprechpartner).

  1. Studium

Studieren mit Handicap

 

Eine sehbehinderte Studentin mit Blindenstock wird von zwei sehenden Studentinnen durch das Zentrale Hörsaalgebäude begleitet
Kontakt

Dr. Bernhard Pastötter
Gebäude PT, Zi. 4.1.45
Telefon 0941 943-3839
E-Mail
Sprechzeiten: Do, 13 – 16 Uhr
und nach Vereinbarung