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Die Zulassungsbedingungen in Studienfächern mit Eignungsfeststellungsprüfung sind individuell unterschiedlich in den Satzungen der jeweiligen Fächer geregelt. Da diese Studienfächer generell nicht zulassungsbeschränkt sind, finden hier auch keinerlei (Vorab-)Quotenregelungen Anwendung.
Als von einer chronischen Erkrankung oder Behinderung Betroffener macht es in Zulassungsfragen hinsichtlich der Notwendigkeit eines Nachteilsausgleichs daher Sinn, sich in diesen Studienfächern direkt mit dem angegebenen Ansprechpartner des Instituts in Verbindung zu setzen und mit ihm gemeinsam nach einer vertretbaren und fairen Lösung zu suchen.
Einen allgemeinen Überblick zum Bereich der Eignungsfeststellungsprüfungen in verschiedenen Studiengängen finden Sie auf den Internetseiten der Zentralen Studienberatung unter http://www.uni-regensburg.de/studium/zentrale-studienberatung/infomaterial/eignungsverfahren/index.html.
In Fragen der handicapspezifischen Beratung, Begleitung oder bei auftauchenden Problemen wenden Sie sich jederzeit gerne auch an uns (Ansprechpartner).