Startseite UR
Die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) vergibt seit dem 01. Mai 2010 für die Universität Regenburg im bundesweiten Verfahren zweimal jährlich die Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Studienfächern Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie.
Hier kommen bei der Vergabe der Studienplätze grundsätzlich drei aufeinanderfolgende Quotenregelungen zur Anwendung:
Die Bewerbung muss fristgerecht via Online-Antrag erfolgen. Im Online-Antrag können sie die verschiedenen Quoten separat wählen oder sich alternativ auch grundsätzlich für alle Quoten bewerben.
Nach Abschluss der Bewerbungsfrist verläuft das Verfahren wie folgt:
Die Studienplatzvergabe in der (Abitur-)Besten- und der Wartezeitquote vollzieht sich dabei in zwei aufeinander folgenden Schritten:
Im ersten Schritt wird ermittelt, wer genau einen Studienplatz erhält. Erst im zweiten Schritt wird anschließend über die Realisierung der Ortswünsche der ausgewählten Studienplatzbewerber entschieden. Soziale, familiäre und wirtschaftliche Gesichtspunkte beeinflussen dabei die Rangfolge, in der über die Studienortwünsche entschieden wird.
Folgende Gruppen werden bei der Verteilung auf die Studienorte über www.hochschulstart.de differenziert berücksichtigt:
Im Auswahlverfahren der Hochschulen erfolgt die Auswahl der Studienbewerber an der Universität Regensburg mit Hilfe einer Rangliste, die von der Stiftung für Hochschulzulassung erstellt wird. Maßgeblich für die Einordnung der Bewerber auf dieser Rangliste ist die (gegebenenfalls verbesserte) Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.
Besteht bei mehreren Bewerbern Ranggleichheit, wird vorrangig ausgewählt, wer einen Dienst abgeleistet hat. Im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los.
Sind nach Abschluss des Hauptverfahrens Studienplätze noch unbesetzt oder werden nachträglich wieder Studienplätze frei, so werden diese im Rahmen von bis zu zwei Nachrückverfahren entsprechend der ermittelten Ranglisten vergeben.
Nach Abschluss des zweiten Nachrückverfahrens werden gegebenenfalls noch freie Studienplätze von der Hochschule via Losverfahren an Bewerber vergeben, die für das Sommersemester von 1. bis 15. April und für das Wintersemester von 1. bis 15. Oktober bei der Hochschule schriftlich die Zulassung beantragt haben. Es gelten die Ausschlussfristen (Hochschulzulassungssatzung der Universität Regensburg, PDF/21 KB).