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Behinderte und chronisch kranke Studienplatzbewerber haben, neben anderen Gruppierungen, die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei der Stiftung für Hochschulzulassung diverse Sonderanträge zu stellen, die helfen sollen, bestehende Nachteile auszugleichen und die Zulassungschancen zu verbessern.
Grundsätzlich gilt:
Wichtig: Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich ermächtigt sind, müssen mit dem Dienstsiegelabdruck versehen sein, Kopien müssen grundsätzlich beglaubigt sein!
Die Stiftung für Hochschulzulassung hält bis zu 2 % der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrags ohne Beachtung der übrigen Auswahlkriterien unmittelbar zur Zulassung.
Dabei muss in Ihrer Person eine besondere Ausnahmesituation vorliegen, durch welche es für sie aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher, sozialer oder familiärer Umstände unzumutbar ist, auch nur ein Semester oder noch länger auf die Zulassung zum Studium zu warten.
Besondere gesundheitliche Gründe, die – belegt durch ein ausführliches und gut strukturiertes fachärztliches Gutachten – eine sofortige Zulassung zum Studium erfordern, sind unter anderem:
Das fachärztliche Gutachten muss zu einem oder mehreren der oben genannten Punkte hinreichend Stellung nehmen und Aussagen über die Entstehung und Schwere, den Verlauf und die Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es muss auch für medizinische Laien nachvollziehbar sein.
Zusätzlich müssen dem Gutachten geeignete Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über den Grad der Behinderung, etc.) beigelegt werden.
Die Durchschnittsnote ist sowohl für die Vergabe der Studienplätze im Rahmen der Quote der (Abitur-)Besten als auch bei der Verteilung der Bewerber auf die Studienorte entscheidend.
Deshalb sollen mit Hilfe dieses Antrags Leistungsbeeinträchtigungen, die den Bewerber daran gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden.
Triftige gesundheitliche Gründe, welche grundsätzlich in der eigenen Person liegen müssen und nicht von ihr selbst zu vertreten sein dürfen, sind beispielsweise:
Weitere triftige Gründe für eine erfolgreiche Antragstellung können sozialer, familiärer und wirtschaftlicher Natur sein.
Bitte beachten Sie:
Die verbindlichen Grundsätze für die Erstellung von Schulgutachten zu Anträgen auf Nachteilsausgleich finden Sie unter http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S07.pdf (PDF/125 KB) auf Seite 6.
Auf das Schulgutachten kann nur verzichtet werden, wenn sich die Schule z.B. aufgrund einer zu kurzen Aufenthaltsdauer nicht in der Lage sieht, selbiges anzufertigen! In diesem (Ausnahme-)Fall kann das Gutachten, welches Sie sich auf eigene Kosten beschaffen müssen, auch von einer sowohl pädagogisch als auch psychologisch ausgebildeten sachverständigen Person erstellt werden. In diesem Fall müssen Sie eine Mitteilung der Schule darüber, dass aufgrund besonderer Umstände kein Schulgutachten erstellen werden konnte, beifügen.
Wichtig ist:
Im Rahmen der Auswahl nach Wartezeit gilt als entscheidendes Kriterium die Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichen sind.
Es können jedoch besondere Umstände vorliegen, die den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der Bewerber wird dann weniger Wartezeit vorweisen.
In diesem Fall wird auf Antrag und unter Angabe triftiger Gründe und Belege bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt.
Gesundheitliche Gründe, welche grundsätzlich in der eigenen Person zu liegen haben und nicht selbst zu vertreten sein dürfen, sind z.B.:
Weitere triftige Gründe für eine erfolgreiche Antragstellung können darüber hinaus sozialer, familiärer und wirtschaftlicher Natur sein.
Auch hier gilt, dass der alleinige Nachweis des Antragsgrundes für eine Anerkennung des Antrages nicht ausreicht.
Sie müssen mit Hilfe entsprechender Belege (Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung, fachärztliche Gutachten, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über den Grad der Behinderung, etc.) einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Ihrer Erkrankung und der realen Verzögerung des Erwerbs der Studienberechtigung nachweisen.
Mit Hilfe dieses Sonderantrags können besondere Umstände, die Sie zwingend an einen bestimmten Studienort binden, geltend gemacht werden. Dies gilt, abgesehen von familiären und wirtschaftlichen Gründen sowie Gründen des besonderen öffentlichen Interesses, auch für schwerwiegende gesundheitliche Gründe, die eine zwingende Bindung an den gewünschten Studienort erfordern.
Dabei muss die zwingende Bindung mit einem fachärztlichen Gutachten begründet werden, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, aus welchen Gründen eine ärztliche Behandlung zwar am gewünschten Studienort, nicht jedoch an einem anderen Studienort möglich ist.
Einfache (fach-)ärztliche Bescheinigungen und Atteste reichen nicht aus. Das fachärztliche Gutachten muss zudem die Bezeichnung der Krankheit, unter der die Bewerberin/der Bewerber leidet, enthalten.
Überflüssig ist der Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienorts sobald eine Schwerbehinderung vorliegt, da diese Personengruppe bei der Entscheidung über den Studienort von der Stiftung für Hochschulzulassung ohnehin bevorzugt berücksichtigt wird.
Des Weiteren spielt dieser Antrag grundsätzlich nur im Rahmen der Studienplatzvergabe bei den (Abitur-)Besten und über das Wartezeitverfahren eine Rolle. Er hat keine Bedeutung im Auswahlverfahren der Hochschulen.
Weitere Informationen
Bitte informieren Sie sich in Fragen der Zulassung zum Studium, zu Bewerbungsverfahren, Fristen und anderen Dingen über die oben erwähnten Informationen hinaus gründlich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de).
Informationen zu (Sonder-)Anträgen finden Sie unter www.hochschulstart.de -> Bewerbung -> Unterlagen.
Eine Zusammenfassung der Möglichkeiten zur Verbesserung der Zulassungschancen ist als Sonderdruck unter http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S07.pdf (PDF/125 KB) erhältlich.