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Voraussetzung für die Zulassung zu einem Master-Studiengang an der Universität Regensburg ist mindestens ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) sowie grundsätzlich die erfolgreichreiche Teilnahme an einem fachspezifischen Eignungsverfahren.
Eventuell vorhandene Nachteilsausgleichsregelungen für die Zulassung chronisch kranker und behinderter Studierender sind individuell in den Satzungen der verschiedenen Studiengänge geregelt.
Sollten sich in diesem Bereich Fragen, Missverständnisse oder Probleme abzeichnen, wenden Sie sich gerne an uns (Ansprechpartner).