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FAQ - Frequently Asked Questions

  1. Was muss ich eigentlich während meines Studiums alles machen?
  2. Wo finde ich alle relevanten Infos?
  3. Was regeln eigentlich die Prüfungsordnungen?
  4. Welche Prüfungsordnung gilt für mich?
  5. Was darf ich alles im Rahmen der »20 Zusatzpunkte« machen?
  6. Welche Lehrveranstaltungen gehören eigentlich zu welchem Modul?
  7. Welcher Modulkatalog gilt für mich?
  8. Wie berechnen sich meine Noten im Bachelorstudium?
  9. Wie berechnen sich meine Noten im Magisterstudiengang?
  10. Brauche ich für die Prüfungsanmeldung ein Transcript of Records?
  11. Was ist ein Diploma Supplement?
  12. FAQs für das Lehramtsstudium finden sich auf der Webseite des RUL

1. Was muss ich eigentlich während meines Bachelorstudiums alles machen?

Allgemein

Grundsätzlich bestehen fast alle Bachelorstudiengänge der Universität Regensburg (nach aktuellem Stand) aus 180 LP bei einer Regelstudienzeit von 6 Semestern (AUsnahme Deutsch-Spanische Studien mit 8 Semsetern und 240 LP). Die naturwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge (Biologie, Chemie, Physik, Mathematik etc.), sowie die Wirtschaftswissenschaftlichen Bachleor (BWL, VWL, IVWL, Wirtschaftsinformatik) und die beiden Bachelorstudiengänge Psychologie und Erziehungswissenschaft bestehen grundsätzlich aus nur einem Studienfach. Andere Fächer werden dabei nur im Rahmen eines Nebenfachmoduls o.ä. studiert. Zudem werden noch 4 Internationale Bachelorstudiengänge mit intergriertem Auslandsaufenthalt angeboten (Deutsch-Französische Studien, Deutsch-Spanische Studien, Deutsch-Italienische Studien, Deutsch-Tschechische Studien).

Der kombinatorische Bachelor of Arts der Philosophischen Fakultäten ist dagegen als Kombinationsstudiengang angelegt. Es können über 30 Studienfächer kombiniert werden.

Kombinatorischer  Bachelor of Arts

Den Bachelorstudiengang der Philosophischen Fakultäten können Sie entweder mit zwei Hauptfächern (Bachelorfach und zweites Hauptfach) oder einem Bachelorfach und zwei Nebenfächern studieren.

Im Laufe des Studiums müssen Sie im Bachelorfach insgesamt mindestens 90 Leistungspunkte (LP) sammeln. Im zweiten Hauptfach sind es mindestens 60 LP bzw. je 30 LP in den beiden Nebenfächern. Darunter müssen Sie in jedem Fach bestimmte Module erfolgreich absolvieren. Diese Module wiederum bestehen aus bestimmten Lehrveranstaltungen, die immer mit einer Prüfungsleistung (Klausur oder Referat+Hausarbeit oder mündliche Prüfung, etc.) abschließen. Dabei kann es innerhalb der Fächer einen kleinen Wahlbereich geben. Falls Sie mit der Summe der Pflichtmodule nicht ganz auf die geforderten 90 LP bzw. 60 oder 30 LP kommen, können Sie bis zum Erreichen der Leistungspunktezahl weitere Lehrveranstaltungen aus diesem Fach nach Wahl absolvieren. Für die Bachelorarbeit werden 10 LP vergeben (Ausnahme: Griechische Philologie mit 12 LP), d.h. bisher erreichen Sie so eine Punktzahl von 160 LP (90 + 60 + 10 = 160 LP). Für den Gesamtstudiengang sind aber mindestens 180 LP vorgesehen. Der Rest ist der sogenannte Wahlbereich (oder "freier Bereich" bzw. die Zusatzpunkte). Diese 20 verbleibenden Leistungspunkte sind für Ihre persönliche Profilbildung gedacht und können nach Ihrem freien Entscheiden entweder mit Kursen zu bestimmten Schlüsselqualifikationen (z.B. EDV-Kurse, Fremdsprachen- oder Rhetorik-Kurse), oder mit weiteren Lehrveranstaltungen aus Ihrer eigenen Fächerkombination aufgefüllt werden (fachliche Vertiefung). Als dritte Möglichkeit stehen auch eine ganze Reihe von Lehrveranstaltungen aus Fächern zur Verfügung, die nicht studiert werden (interdisziplinäre Weiterbildung). Für diese dritte Möglichkeit gibt es die sogenannte Wahlbereichsliste (nur für diese Möglichkeit - Kurse aus Ihren Studienfächern, sowie die Kurse des Rechenzentrums, SFA etc. sind hiervon unabhängig). Hier sind Lehrveranstaltungen aufgeführt, die auch für fachfremde Studierende geöffnet sind. Im freien Bereich können auch externe Praktika anerkannt werden, sowie eventuelle Auslandsleistungen, die nicht in den regulären Studienplan passen.

Hinweis

Dieser Bereich definiert sich als der "Rest" auf die insg. 180 LP. d.h. es sind nicht unbedingt genau 20 LP. Falls man z.B. im Bachelorfach auf 93 LP kommt, dann braucht man im Wahlbereich nur noch 17 LP.

Im Extremfall kann das Studium abgeschlossen werden, ohne überhaupt Leistungen im freien Bereich verbucht zu haben (wenn genügend LP in den Studienfächern verbucht sind).

Die Einzelsummen der Fächer sind aber Mindestsummen (also mind. 90 LP, mind. 30 LP etc.) . D.h. wenn beispielsweise nur 88 LP im Bachelorfach verbucht sind, kann das Studium nicht abgeschlossen werden, egal wie viele LP im freien Bereich verbucht sind.

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2. Wo finde ich alle relevanten Infos?

Die wichtigsten Dokumente sind die Bachelorprüfungs- und Studienordnung und die Modulbeschreibungen. Diese finden Sie — unterteilt nach FKN, Bachelor-, Master- und Magisterstudiengängen bzw. Lehramt — hier: Modulbeschreibungen

Die verschiedenen Prüfungsordnungen finden Sie hier: Prüfungsordnungen

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3. Was regeln eigentlich die Prüfungsordnungen?

Die Prüfungsordnungen regeln im Prinzip das ganze Studium. Hier finden Sie die Regel- und die Maximalstudienzeit, Informationen zur Bachelorarbeit etc. Vor allem aber können Sie hier nachlesen, welche Module Sie im Laufe Ihres Studiums absolvieren müssen und aus welchen Modulen sich die Fachnoten zusammensetzen. Allerdings ist nur aufgeführt, welche Module zum Studium gehören, nicht welche Inhalte die Module haben. Den Inhalt der Module finden Sie in den Modulbeschreibungen. Dort ist auch geregelt, welche Leistungsnachweise Sie erbringen müssen, um das jeweilige Modul abzuschließen und wie sich die Modulnote zusammensetzt. Um Ihr Studium richtig zu planen, brauchen Sie also immer die Prüfungsordnung und die Modulbeschreibungen.

Ebenfalls in der Prüfungsordnung zu finden die Regelungen zur Wiederholbarkeit von Prüfungen.

Bachleor of Arts: Bachelorprüfungs- und Studienordnung

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4. Welche Prüfungsordnung gilt für mich?

Es gilt jeweils die Prüfungsordnung, die zu Beginn des Studiums in Kraft war. Das bedeutet, dass Änderungen der Prüfungsordnung, die einen negativen Einfluss auf den Studienverlauf haben könnten und erst nach dem Beginn des Studiums in Kraft treten für Studierende, die zu diesem Zeitpunkt bereits studieren nicht gelten. Ausnahmen können nur Änderungen sein, die kleinerlei Nachteil für die Studierendenschaft bedeuten können. Dabei gelten die Grundsätze des Vertrauensschutzes. Änderungen, die für alle von Vorteil sind können durchaus auch rückwirkend in Kraft treten (etwa Erhöhung der maximal möglichen Prüfungswiederholungen; eine Verringerung wäre in keinem Fall für bereits immatrikulierte Studierende gültig).

Bei der Bachelorprüfungs- und Studienordnung kann es noch andere Unterschiede geben. Sie gilt prinzipiell für das ganze Studium. Bei einem Fachwechsel allerdings kann es sein, dass zwischenzeitlich beschlosse Änderungen im neu gewählten Fach durchaus Gültigkeit erlangen, auch wenn der prinzipielle Studienbeginn vorher war. Das betreffende Fach wurde in einem solchen Fall erst nach der Änderung aufgenommen, weshalb eventuelle Änderungen in diesem Fach auch gelten.

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5. Was darf ich alles im Rahmen der »freien Leistungspunkte« machen?

Viele Studiengänge sehen einen freien Bereich oder Wahlbereich vor (evtl. auch Wahlmodul).

In solchen Bereichen kann meistens relativ frei gewählt werden, welche Leistungen man einbringen möchte. Die genauen Regelungen können aber von Studiengang zu Studiengang teils sehr unterschiedlich sein.

- Die naturwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge bieten meist eine Art Nebenfach oder Nebenfachmodul.

- Die Wirtschaftswissenschaften erlauben frei wählbare Kurse in geringem Umfang im Rahmen des Wahlmoduls.

- Im kombinatorischen Bachelor of Arts gelten relativ freie Regeln (ebenso Psychologie, Erziehgunswissenschaft und die internationalen Studiengänge):

Die Zusatzpunkte im Bacheorstudiengang sind für Ihre persönliche Profilbildung gedacht. Hier können Sie sogenannte Schlüsselqualifikationen erwerben bzw. besonders berufsrelevante Kurse eingebringen. Sie haben aber auch die Möglichkeit Ihre eigenen Fächer weiter zu vertiefen. Die Universität schreibt hier keine besonderen Bereiche vor. Dementsprechend können Sie hier ganz nach Ihren eigenen Interessen Kurse wählen. Es gibt aber dennoch ein paar Einschränkungen.

Es  sind hier natürlich alle Veranstaltungen aus der eigenen Fächerkombination, die über das Pflichtprogramm hinausgehen, erlaubt.

Eine weitere Möglichkeit sind die Zusatzangebote der zentralen Einrichtungen der Universität wie des Zentrums Sprache & Kommunikation oder des Rechenzentrums. Sie können also Sprachkurse (SFA und Unicert), Rhetorik-Kurse oder die Module der IT-Ausbildung (nur abgeschlossene Modul, keine Einzelkurse) etc. in Ihren Zusatzpunkten verbuchen lassen. Ebenso können die Kurse des Zusatzangebos "Studium+" des ZHW angerechnet werden. Diese Angebote von ZHW, ZSK und SFA werden im Moment noch nicht über FlexNow verwaltet, d.h. hier bekommen Sie Nachweise auf Papier, welche dann im Prüfungssekretariat eingetragen werden können. Die IT-Ausbildung wird in Flexnow verbucht und kann im Prüfungsamt umgebucht werden.

Die dritte Möglichkeit sind Lehrveranstaltungen aus Fächern der Philosophischen Fakultäten die nicht studiert werden. Für diese Möglichkeit stehen Ihnen die Veranstaltungen aus der Wahlbereichsliste zur Verfügung. Die hier mit "ja" gekennzeichneten Kurse können Sie in FLexNow "ganz normal" anmelden und verbuchen, obwohl Sie das betreffende Fach gar nicht studieren.

Die Liste der wählbaren Kurse finden Sie entweder auf der Homepage des Prüfungssekretariats (Liste Prüfungsangebot) oder bei den Modulbeschreibungen.

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6. Welche Lehrveranstaltungen gehören eigentlich zu welchem Modul?

Zu jedem Modul gibt es eine Modulbeschreibung. Dort sind die Inhalte, die Zuständigkeiten, eventuelle Voraussetzungen, die zu erwerbenden Kompetenzen, die Zuteilung von Leistungspunkten und natürlich die Zusammensetzung geregelt. Aus der Zusammensetzung ergibt sich welche Leistungen Sie erbringen müssen um ein Modul abzuschließen. Oft ist auch hier nur die Art der Lehrveranstaltung (z.B. „Proseminar aus der Sprachwissenschaft“) aufgeführt, da es oft mehrere parallel angebotene, gleichwertige Veranstaltungen mit unterschiedlichem Titel gibt.

Welche Lehrveranstaltung zu welchem Modul gehört können Sie entweder den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen der Institute (ohne gewähr) oder dem Prüfungsangebot der Philosophischen Fakultäten (auf der Homepage der Prüfungssekretariate) entnehmen.

Ein Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle im Pflichtbereich aufgeführten Veranstaltungen absolviert und die Modulprüfung haben (die Modulprüfung kann auch aus mehreren Teilprüfungen im Rahmen der Lehrveranstaltungen bestehen).

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7. Welcher Modulkatalog gilt für mich?

Ähnlich wie bei Prüfungsordnungen gelten die Grundsätze des Vertrauensschutzes. d.h. normalerweise gilt eine Fassung des Modulkatalogs vom Anfang bis zum Ende des Studiums (z.B. "gültig für Studienanfänger ab WS XY"). Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass Änderungen in Modulen auch für Studierende gültig werden, die das Fach bereits studieren, sofern Sie das betreffende Modul noch nicht begonnen haben. Wenn sich beispielweise die Prüfungsart von Klausur auf Hausarbeit ändert, so gilt eine solche Änderung für alle, die das Modul noch nicht begonnen haben, da kein Anspruch auf Vertrauensschutz für eine in der Zukunft liegende Prüfungsart besteht. Wenn das Modul schon begonnen wurde, so wird die Prüfungsart natürlich nicht "kurz vorher"' einfach geändert. Ausschlaggebend ist unter anderem der zeitliche Vorlauf.

Bei Änderungen am Modulkatalog erfolgt immer auch eine juristische Prüfung, die die auf die Einhaltung des Vertrauensschutzes achtet.

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8. Wie berechnen sich meine Noten im Bachelorstudium?

Für (fast) jedes Modul wird eine Modulnote berechnet. Diese ergibt sich aus der Modulprüfungen (oder setzt sich aus den Prüfungen in den Lehrveranstaltungen des Moduls zusammen). Es kann sein, dass nur bestimmte Leistungen in die Modulnote einfließen und andere nicht. Manchmal wird auch eine Gewichtung der Leistungen vorgenommen (z.B. 2:1 oder nach Leistungspunkten). Andere Module müssen nur mit dem Prädikat „Bestanden“ absolviert werden.

Die genaue Zusammensetzung der Modulnote finden Sie immer in der Modulbeschreibung. Beim Bachelor of Arts der philsophischen Fakultäten werden etwaige Nachkommastellen nach der ersten Stelle hinter dem Komma gestrichen (nicht gerundet). Also z.B. 1, 78 = 1,7

Jeder Studiengang regelt die Berechnung von Noten in der Prüfungsordnung. Beim Lehramt werden beispielsweise zwei Nachkommastellen berücksichtigt (d.h. 1,785 = 1,78).

Wie die einzelnen Modulnoten zur jeweiligen Fachnote zählen können Sie immer dem entsprechenden Paragraphen der Prüfungsordnung entnehmen.

Bachelor of Arts:

Die Bachelorgesamtnote errechnet sich zu 50 % aus der Fachnote des Bachelorfachs, zu 30 % aus der Fachnote des zweiten Hauptfachs bzw. je 15 % aus den Fachnoten der Nebenfächer und schließlich zu 20 % aus der Note der Bachelorarbeit.

Es ist also eine mehrstufige Rechung:

1. Modulnote aus Modul(teil)prüfungen

2. Fachnote aus Modulnoten

3. Gesamtnote aus Fachnoten und Bachelorarbeit

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9. Wie berechnen sich meine Noten im Magisterstudiengang?

Für die Noten der Zwischenprüfungen siehe oben.

Die Berechnung der Fachnoten ist für jedes Fach einzeln in der Magisterprüfungsordnung geregelt. Dabei setzen sich die Fachnoten meistens aus den Modulnoten des Hauptstudiums (Aufbaumodule) und den Noten der Abschlussprüfungen (meistens nur mündlich oder gar keine Abschlussprüfung mehr — in manchen Fällen ist aber auch noch eine Klausur vorgesehen) zusammen.

Die Gesamtnote des Magisterstudiengangs setzt sich folgendermaßen zusammen:

Bei zwei Hauptfächern: Sowohl die Note der Magisterarbeit als auch die Fachnoten der Hauptfächer werden jeweils doppelt gewichtet. Das Ergbnis wird dann durch sechs geteilt. Dabei wird bei jedem Rechenschritt nach der ersten Stelle hinter dem Komma gestrichen (nicht gerundet).

Also z.B.

  • Magisterarbeit: 1,3 doppelt gewichtet = 2,6
  • Fach A: 2,0 doppelt gewichtet = 4,0
  • Fach B: 1,7 doppelt gewichtet = 3,4
  • Zusammen: 10
  • Geteilt durch 6 = 1,6666666
  • Nachkommastellen streichen = 1,6

Bei einem Hauptfach und zwei Nebenfächern werden die Nebenfächer einfach gewichtet. Also z.B.

  • Magisterarbeit: 1,3 doppelt gewichtet = 2,6
  • Fach A (Hauptfach): 2,0 doppelt gewichtet = 4,0
  • Fach B (Nebenfach): 1,7 einfach gewichtet = 1,7
  • Fach C (Nebenfach): 2,7 einfach gewichtet = 2,7
  • Zusammen: 11
  • Geteilt durch 6: = 1,833333
  • Nachkommastellen streichen = 1,8

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9. Brauche ich für die Prüfungsanmeldung ein Transcript of Records?

Bachelorstudierende benötigen normalerweise kein Transcript of Records mehr.

Das Transcript of Records wird von allen Magisterstudierenden benötigt, die das Frei Kombinierbare Nebenfach (FKN) studieren. Es muss bei der Beantragung des Zwischenprüfungszeugnisses im FKN vorgelegt werden und bei der Anmeldung zu den Magisterabschlussprüfungen (nicht zur Magisterarbeit).

Sollte aber im Prüfungsverwaltungssystem FlexNow noch nicht alles verbucht oder nachgetragen sein, kann es sein, dass im Prüfungsamt doch ein Transcript verlangt wird.

Um ein bestätigtes Transcript zu bekommen müssen Sie das jeweilige Formular (Word-Datei, z.B. "Transcript-FKN" für den Magisterstudiengang oder "Transcript-BA" für den Bachelorstudiengang) ausfüllen. Beachten Sie auch die Erläuterungen oberhalb der Downloadlinks.

Sie finden diese Formulare unter dem Menüpunkt Antragsformulare.

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10. Was ist ein Diploma Supplement?

Das Diploma Supplement ist eine englischsprachige Zeugnisergänzung und zur bessern Verständlichmachung der Abschlusszeugnisse auf dem europäischen Arbeitsmarkt gedacht (Beispiel für ein Diploma Supplement - PDF/96 KB). Es enthält Angaben zu:

  • persönlichen Daten
  • der Universität Regensburg
  • der Struktur des Studiengangs
  • den studierten Fächern (allgemeine Beschreibungstexte)
  • der Abschlussnote
  • bezugnehmenden Dokumenten (Abschlusszeugnis und Transcript)
  • sowie eine ausführliche Darstellung des deutschen Hochschulsystems.

Bei einigen Masterstudiengängen kann das Diploma Supplement bereits vom Prüfungsamt automatisiert über FlexNow ausgestellt werden. Magister- und Bachelorabsolventen können sich ein Diploma Supplement in der Koordnierungsstelle Leistungspunkte ausstellen lassen. Beim Bachelorstudiengang ist kein extra Transcript mehr nötig. Dieses wird bei Studienabschluss automatisch vom Prüfungsamt erstellt und zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgegeben. zur Beantragung des Diploma Supplement ist demnach nur je eine Kopie des Abschlusszeugnisses und des Transcripts nötig (geht auch eingescannt per Mail).

Beim Magisterstudiengang wird dazu ein ausgefülltes Transcript of Records (nur in elektronischer Form — via USB-Stick oder E-Mail) benötigt.

Alle im Transcript aufgeführten Leistungsnachweise (Scheine, Modulzeugnisse, Zwischenprüfungszeugnisse und Abschlusszeugnis) müssen dann nochmals kontrolliert werden. Ausgenommen sind natürlich Studierende deren Transcript der Koordinierungsstelle Leistungspunkte bereits vorliegt (z.B. wegen Anmeldung zur Magisterprüfung).

Bringen Sie die Leistungsnachweise bitte immer im Original mit (zusätzlich bitte auch eine einfache Kopie des Abschlusszeugnisses).

Die Ausstellung dauert dann zwischen zwei und drei Wochen. Das Diploma Supplement können Sie dann entweder in der Koordinierungsstelle abholen oder sich zuschicken lassen.


  1. Studium

Koordinierungsstelle Leistungspunkte

 

Studentin bei der Lektüre von Informationsmaterial