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Anerkennung extern erworbener Studienleistungen
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im Studiengang Biologie:
im Studiengang Biochemie: Bachelor / Master
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Anerkennung von extern erworbenen Studienleistungen in den Studiengängen der Biologie:
Studienleistungen, die während eines Auslandsaufenthalts an einer anderen Universität erworben werden, oder bei einem Studiengangswechsel an die Universität Regensburg, in den Studiengängen Bachelor oder Master Biologie anerkannt werden sollen, müssen in einem Formular (s.u.) aufgelistet, von einem für die Anerkennung zuständigen Dozenten unterschrieben, und anschließend im Prüfungssekretariat zur Einbuchung in FlexNow eingereicht werden.
Weitere Informationen zu einem Auslandsaufenthalt, siehe!
Anerkennung von extern erworbenen Studienleistungen in den Studiengängen der Biochemie:
Bitte das entsprechende Formular (s.u.) ausfüllen, vom jeweiligen Dozenten unterschreiben lassen, und im Prüfungssekretariat abgeben. Bei Fragen zu den Anerkennungen wenden Sie sich bitte an den Studienberater der Biochemie Herrn Dr. Wenzl.
Leistungen und Prüfungen während der Beurlaubung
Eine Beurlaubung muss in der Studentenkanzlei beantragt werden. Während der Beurlaubung können Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Das Anfertigen einer Abschlussarbeit zählt auch als Prüfungsleistung. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist möglich. Durch die Beurlaubung werden Wiederholungsfristen nicht unterbrochen. Für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen können, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverlängerung beim Prüfungssekretariat der Biologie stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten. Weitere Info zur Beurlaubung siehe Studentenkanzlei!