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Hinweise zur Exmatrikulation und zur Rückmeldung finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei.
Wenn Sie sich in FlexNow erfolgreich für eine Lehrveranstaltung angemeldet haben, sind Sie automatisch auch zur Prüfung zugelassen. Der Prüfungsmodus (mündlich/schriftlich) wird Ihnen vom Prüfer vor Beginn der Lehrveranstaltung durch Aushang oder im Internet bekannt gegeben.
Sollte die Anmeldung über FlexNow fehlgeschlagen sein, können Sie die Anmeldung im Zentralen Prüfungssekretariat beantragen:
Prüfungsordnungen von 2006 und 2009
Prüfungsordnungen von 2010 und 2011
nach der Prüfungsordnung von 2006
Sollten Sie wegen Krankheit die Prüfung nicht ablegen können oder sich vorzeitig exmatrikulieren bzw. umschreiben lassen, müssen Sie von Ihren Prüfungen/Lehrveranstaltungen zurücktreten. Andernfalls bleiben Sie für die Prüfung/Lehrveranstaltung angemeldet und im FlexNow wird ein Versäumnis mit der Note 5,0 verbucht.
Das Zentrale Prüfungssekretariat Chemie erstellt das Masterzeugnis nach Eintreffen des Gutachtens zur Masterarbeit, hier müssen Sie also keinen Antrag stellen. Wir informieren Sie schriftlich, sobald Sie Ihr Masterzeugnis abholen können.
Sollten Sie von der Auslandsopiton während des Bachelorstudiums Gebrauch gemacht haben und Ihre Masterarbeit im Ausland abgelegt haben, kann das Prüfunsamt nicht überprüfen, wann Sie Ihre letzte Masterleistung erbracht haben.
Bitte stellen Sie nach Abschluss aller Masterstudienleistungen einen Antrag zur Ausstellung Ihres Masterzeugnisses.
Die Möglichkeit eines leistungs- und zeitabhängigen Darlehensteilerlasses ist für Studienabsolventen ab dem 01.01.2013 weggefallen!