Zu Hauptinhalt springen
Startseite UR

Prüfungsamt der Geisteswissenschaften

Prüfungsangebot der Philosophischen Fakultäten I – III WS 2013/2014

Liste der Lehrveranstaltungen, Prüfer und Anmeldezeiträume

Stand 07.10.2013; Änderungen vorbehalten; die Liste wird ggf. ergänzt


Probleme bei der Prüfungsanmeldung? H I E R  ist Ihre Lösung !

ACHTUNG: Spezielle Hinweise vom Institut Germanistik


Allgemein Anträge


Informationen und Bekanntmachungen


Informationen zur ABSCHLUSSARBEIT 

  • Sobald die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Abschlussarbeit im Prüfungsamt angemeldet werden (Formblatt "Antrag auf Zulassung" vorlegen). Legen Sie den Antrag so rechtzeitig im Prüfungsamt vor, dass Sie unter Berücksichtigung der Höchststudiendauer den vollen Bearbeitungszeitraum ausschöpfen können! Beispiel: Ein Student muss spätestens im 8. FS sein Studium abschließen. Wenn also das 8. FS am 30.09. endet, das Bearbeitungsende jedoch auf einen späteren Zeitpunkt fällt, muss die Arbeit trotzdem spätestens am 30.09. abgegeben werden!
  • Das Prüfungsamt bittet den vom Kandidaten vorgeschlagenen Erstgutachter, Thema sowie Bearbeitungsbeginn (Tag der Themenabsprache) mitzuteilen.
  • Anschließend erhalten Sie ein offizielles Zulassungsschreiben vom Prüfungsamt und können die Abschlussarbeit (natürlich auch vor Ende der Bearbeitungszeit) abgeben. 
  • Die Abschlussarbeit muss in gebundener Form (untrennbar verbunden) im Prüfungsamt abgegeben werden. Die Anzahl der vorzulegenden Exemplare ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt und steht auch nochmals im Zulassungsschreiben.
  • Plagiatserklärung:
    "Ich habe die Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und bisher keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt."
    Diese Erklärung ist in jedem Exemplar mit einzubinden und zu unterschreiben!
  • Sofern Sie ein Exemplar veröffentlichen möchten, müssen Sie die Bibliothekserklärung vom Erstprüfer unterzeichnen lassen und eine zusätzliche Ausfertigung der Abschlussarbeit im Prüfungsamt abgeben.
  • Sie können die Arbeit entweder persönlich im Prüfungsamt abgeben (bitte Öffnungszeiten beachten!) oder Sie schicken diese per Post (dann gilt das Datum des Poststempels, d. h. das Datum der Abgabe bei der Post). Lassen Sie sich die Abgabe quittieren (Einschreiben nicht erforderlich) , für den Fall, dass man den Poststempel nicht lesen kann!

Hinweise zur Äußeren Form (Beispiel Bachelorarbeit) und der Plagiatserklärung finden Sie H I E R! 

  1. Studium

Prüfungsverwaltung

der Philosophischen Fakultäten

 

Zwei Studierende informieren sich am Schwarzen Brett