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Bitte beachten Sie: Die folgenden Hinweise und Formulare gelten nur für Bakkalaureus-Studiengänge (Studienbeginn vor dem Wintersemester 2008/09).
Haben Sie alle in der Zwischenprüfungsordnung für das Grundstudium eines modularisierten Fachs vorgeschriebenen Leistungen (also die Module des Fachs und eventuell vorgeschriebene zusätzliche Leistungen oder Sprachkenntnisse) erworben, so müssen Sie, um das Grundstudium ordnungsgemäß abzuschließen, beim Prüfungsamt einen Antrag auf Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses stellen.
Anmeldung im SS 2012 bis 29.05.2012
Studierende, die zusätzlich zum Lehramt nach alter LPO I einen Abschluss im Studiengang Bakkalaureus Artium ("alter B.A.") erwerben wollen, oder die in den Bakkalaureus Artium wechseln wollen, können dies letztmalig zum SS 2013 tun. Dabei erfolgt eine Einstufung in das 11. Fachsemester (da der Studiengang seit WS 2008/09 abgeschafft ist). Daraus ergibt es sich, dass bei Einschreibung bereits das erstmalige Nichtbestehen festgestellt werden muss und der Studiengang nur noch im Rahmen der Wiederholungsfrist von einem Semester abgeschlossen werden kann.
Die Einschreibung muss dabei grundsätzlich im Rahmen der Rückmeldefrist erfolgen (noch bis 08.02.2013).
Nach dem Sommersemester 2013 ist nur noch eine Einschreibung in den Studiengang Bachelor of Arts ("neuer B.A.) und den dort geltenden Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen möglich.