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Dies gilt nur für Studenten, die nach der "alten LPO" studieren und eine Zwischenprüfung ablegen müssen!
Das Zwischenprüfungszeugnis muss spätestens zum Beginn der Vorlesungen des sechsten Fachsemesters beantragt werden!
Anträge zur Anmeldung der Zwischenprüfung