Modulzeugnisse
Magisterprüfung
Die Magisterprüfung besteht aus zwei Abschnitten, der Magisterarbeit und den Abschlussprüfungen. Zur Ablegung der Magisterprüfung sind folgende Schritte notwendig:
- Anmeldung zum 1. Abschnitt (Magisterarbeit) mit Formular
- Anmeldung zum 2. Abschnitt (Abschlussprüfungen) frühestens bei Abgabe der Magisterarbeit spätestens einen Monat vor dem ersten Prüfungstermin.
- Die Anmeldung erfolgt mit einem schriftlichen, formlosen Antrag an das Prüfungssekretariat.
- Pflichtangaben: Namen, Anschrift, Matrikelnummer, Termine und Prüfer für die schriftlichen Prüfungen, Prüfer für die mündlichen Prüfungen (Die Termine müssen noch nicht feststehen, diese können Sie persönlich mit Ihren Prüfern vereinbaren.)
- Mit der Anmeldung geben Sie die Nachweise über die noch nicht nachgewiesenen Zulassungsvoraussetzungen ab (bei nicht modularisierten Fächern: Scheine im Original; bei modularisierten Fächern: Modulzeugnisse bzw. Scheine in Kopie)
- Fehlende Zulassungsvoraussetzungen können bis spätestens eine Woche vor der ersten Prüfung im jeweiligen Dekanat nachgereicht werden.
Sie werden benachrichtigt, sobald das Zeugnis fertig ist. Die Bearbeitungsdauer variiert von Fall zu Fall, da das Zeugnis erst fertig gestellt werden kann, sobald alle Prüfungsunterlagen (Gutachten, Klausuren, Protokolle) vorliegen.
Für das Sommersemester 2013 sind die Termine für die Sammelklausuren im Magisterprüfungsverfahren wie folgt festgelegt:
- Dienstag, 7. Mai 2013
- Dienstag, 14. Mai 2013
- Dienstag, 2. Juli 2013
- Dienstag, 9. Juli 2013
Anmeldung zum 2. Abschnitt (Abschlussprüfungen) frühestens bei Abgabe der Magisterarbeit spätestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.
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