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Staatsexamensprüfung für Lehramtsstudiengänge

Wichtige Hinweise für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer in Bezug auf die Ersten Staatsprüfung finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/ministerium/termine/1-staatspruefung-anmeldung-pruefungen.html

Rechtliche Grundlagen für das Staatsexamen


Informationen zum Verhalten im Krankheitsfall bei Staatsexamensprüfungen

§ 17 Abs. 3 Satz 1:

Eine Prüfungsverhinderung ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, im Fall einer Krankheit grundsätzlich durch ein Zeugnis eines Gesundheitsamts, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf

Informationen zum Nachteilsausgleich

Aktuelle Informationen bzgl. der Ersten Staatsprüfungen finden Sie ab sofort unter: 

https://www.km.bayern.de/ministerium/termine/1-staatspruefung-anmeldung-pruefungen.html



Informationen zum Praktikum


  1. Studium

Prüfungsverwaltung

 

201911apr Pr _fungsamt 0052-rs