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Bitte überprüfen Sie, ob Sie mit einem aktuellen Browser ins Netz gehen und laden Sie das Sicherheitszertifikat herunter!
Beim für Sie zuständigen Prüfungsamt erhalten Sie gegen Vorlage eines Lichtbildausweises sofort eine neue TAN-Liste.
Sofern Ihr Passwort nur abgelaufen ist, haben Sie mehrere Versuche um ein neues zu vergeben. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an den Infostand vom Rechenzentrum.
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist meist für eine bestimmte Zeit noch eine Abmeldung über FlexNow möglich (bei der entsprechenden Prüfung Haken entfernen). Sollte dies nicht mehr möglich sein, beachten Sie bitte das Merkblatt „Verhalten im Krankheitsfall“ auf der Homepage des Prüfungsamtes.
Leistungspunkte werden in manchen Modulen erst gutgeschrieben, wenn das Modul komplett abgeschlossen ist.
Schauen Sie für jede erbrachte Leistung im Modulkatalog nach, ob diese im neuen Studiengang auch eingebracht werden kann.
Falls ja, genügt ein Antrag ans Prüfungsamt.
Falls nein, brauchen Sie zusätzlich für jede erbrachte Leistung eine Bestätigung, dass diese einem bestimmten Modul im neuen Studiengang eingebracht kann (s. Formblatt auf der Homepage des Prüfungsamtes).
Hier kann Ihnen nur die Hochschule an die Sie wechseln wollen, Auskunft erteilen. (Sie sollten auf der jeweiligen Homepage schauen, ob Sie dort auch einen Modulkatalog finden.)
Nein!
Bei Studierenden des Realschullehramts werden alle Punkte, die über die Pflicht- bzw. Wahlpflichtpunkte hinaus erworben werden, faktisch für den allgemeinen Wahlbereich angerechnet, auch wenn Sie dort nicht extra verbucht sind.
Bei den Grund- und Hauptschullehrämtern gilt das Gleiche, allerdings gehen die überschüssigen Punkte aus der Didaktik der Grundschule bzw. den Didaktiken der Hauptschule erst in die zusätzlichen Leistungspunkte in diesem Bereich ein und werden erst dann für den allgemeinen Wahlbereich verwendet.
Bei Studierenden des Gymnasiallehramts gilt das Gleiche wie bei der Realschule, lediglich überschüssige Punkte, die in den erziehungswissenschaftlichen Studien erworben worden sind, verfallen (siehe LPO I § 22, Abs. (2) 3. f)
1. Das Modul ist bereits vollständig abgelegt, Sie können an dieser Stelle die Veranstaltung nicht mehr anmelden.
2. Sie haben die Didaktikkombination gewechselt, diesen Wechsel aber nicht im Prüfungsamt bekannt gegeben.