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Prüfungssekretariat Rechtswissenschaft

Kontakt

Zwischenprüfung

Simone Wiedemann

Gebäudeteil SGBG, Zi. U27
Telefon 0941 943-2288
Telefax 0941 943-812288 oder 0941 943-5573
E-Mail simone1.wiedemann@ur.de oder pa.jura@ur.de


Juristische Universitätsprüfung und LL.B. Digital Law

Elfriede Kindl

Gebäudeteil SGBG, Zi. U28
Telefon 0941 943-2160
Telefax 0941 943-812160
E-Mail elfriede.kindl@ur.de


Master Kriminologie und Gewaltforschung

Josef Hilz

Gebäude Philosophie/Theologie, Raum PT 1.0.7a
Telefon 0941 943-1583
E-Mail pa.Krimi@verwaltung.uni-regensburg.de

Sprechstunde: Montag bis Freitag,14:30 bis 16 Uhr


Das zentrale Prüfungssekretariat an der Universität Regensburg ist Ihr Ansprechpartner für die juristische Universitätsprüfung.
Für das Staatsexamen im Studiengang Rechtswissenschaft wenden Sie sich bitte an das Landesjustizprüfungsamt München.
 


WICHTIG:
Ab sofort ist die Immatrikulation/Rückmeldung auch für Wiederholungsprüfungen notwendig!

(Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG - Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen)


Merkblätter


Leistungsnachweis - Flexnow

Es ist nun auch den Studierenden der Rechtswissenschaft möglich, sich über Flexnow einen Leistungsnachweis auszudrucken.
Das Landesjustizprüfungsamt akzeptiert den Ausdruck aus dem Studierendenportal für die Anmeldung zum Examen.


Öffnungszeiten:

Vorlesungsfreie Zeit:
Dienstag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung

Während der Vorlesungszeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung

 


Aktuelle Regelung zu Freisemester

Wie das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekannt gegeben hat, werden die angesichts der COVID-19-Pandemie zunächst für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz erneut verlängert. Ebenso wie in den drei vergangenen Semestern gelten sie auch im Wintersemester 2021/22. Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen verschieben bzw. verlängern sich automatisch um ein Semester. Damit wird den Studierenden zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2021/22 erstreckt. Dadurch wird erneut eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer erreicht. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021.

Quelle: https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12420/nr-289-vom-08-12-2021.html


  1. Studium

Prüfungsverwaltung

 

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