Startseite UR
Der Antrag muss beim Prüfungsamt vor Bekanntgabe des Themas abgegeben, geschickt oder gefaxt werden. Es werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft und danach wird der Antrag an den zuständigen Lehrstuhl gefaxt. Der Lehrstuhl teilt uns das Thema und den Absprachetermin mit und Sie erhalten dann von uns das Zulassungsschreiben. Die Bearbeitungsfrist läuft ab dem Tag der Themenabsprache.