Zu Hauptinhalt springen
Startseite UR

Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht

Um eine Befreiung von der Studienbeitragspflicht zu beantragen, verwenden Sie bitte ausschließlich folgendes Formular und beachten Sie das zugehörige Merkblatt:

Der Antrag auf Befreiung sowie die Hinweise liegen auch in der Studentenkanzlei aus.

weitere Informationen

  1. Studium

Studentenkanzlei

Universität Regensburg
Studentenkanzlei
93040 Regensburg

 

Studierende auf der Seebrücke am Campus Regensburg

Zimmer 0.09, 0.10 und 0.11
Telefon 0941 943-5500
studentenkanzlei@ur.de

Öffnungszeiten

Mo - Fr, 8 – 12 Uhr
und Do, 13 - 15 Uhr