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Bitte legen Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation (PDF/22 KB) ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen in der Studentenkanzlei (Zi. 009) vor oder senden Sie ihn uns auf dem Postweg zu.
Sie erhalten dann eine Exmatrikulationsbescheinigung, die bei einer erneuten Immatrikulation an einer deutschen Hochschule benötigt und auch von vielen Behörden verlangt wird. Ebenso erhalten Sie einen Nachweis über Ihre Studienzeiten.
Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen (frühest möglicher Zeitpunkt ist das Eingangsdatum des Antrages).
Gemäß § 49 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes ist ein Studierender zum Ende des Semesters, in dem er seine Abschlussprüfung bestanden hat, exmatrikultiert (d.h. jeweils zum 30. September oder zum 31. März). Entscheidend für die Exmatrikulation ist die Bekanntgabe des Bestehens der Abschlussprüfung (d.h. die Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses).
Sollte Ihre Exmatrikulation vor Ablauf des Semester notwendig sein, können Sie sich auf Antrag jederzeit exmatrikulieren lassen.
Wenn Sie im nächsten Semester an der Universität Regensburg einen anderen Studiengang weiterbelegen möchten, müssen Sie bei der Studentenkanzlei währen der Rückmeldefrist einen Studiengangswechsel beantragen.
Weitere Informationen
Universität Regensburg
Studentenkanzlei
93040 Regensburg
Zimmer 0.09, 0.10 und 0.11
Telefon 0941 943-5500
studentenkanzlei@ur.de
Mo - Fr, 8 – 12 Uhr
und Do, 13 - 15 Uhr