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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich einen bereits gezahlten Studienbeitrag zurückerstatten lassen.
Eine Erstattung von Zinsen und Kosten, auch wenn sie für ein Studienbeitragsdarlehen angefallen sind, erfolgt nicht.
Universität Regensburg
Studentenkanzlei
93040 Regensburg
Zimmer 0.09, 0.10 und 0.11
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