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Auch wer nicht Student ist, kann - als Gaststudierender - zum Besuch einzelner Unterrichtsveranstaltungen an der Universität eingeschrieben werden. Ausgenommen davon sind bestimmte Unterrichtsveranstaltungen in zulassungsbeschränkten Fächern. Eine Einschreibung in den Fächern Medizin und Zahnmedizin ist nicht zulässig.
Gaststudierende können grundsätzlich nur Vorlesungen besuchen. Die Teilnahme an Übungen und Praktika sowie das Ablegen von Prüfungen ist nicht möglich.
Die Immatrikulation als Gaststudent können Sie mit unserem Formular (PDF/53 KB) zu jedem Semester während der Einschreibungsfristen in der Studentenkanzlei (Verwaltungsgebäude Zi. 009) beantragen.
Vorzulegen sind bei der Ersteinschreibung das Schulabschlusszeugnis (Abitur) im Original und eine unbeglaubigte Kopie, Passbild, sowie der Personalausweis.
Die Gebühr für das Studium richtet sich nach der Zahl der Semesterwochenstunden.
Universität Regensburg
Studentenkanzlei
93040 Regensburg
Zimmer 0.09, 0.10 und 0.11
Telefon 0941 943-5500
studentenkanzlei@ur.de
Mo - Fr, 8 – 12 Uhr
und Do, 13 - 15 Uhr