Startseite UR
Seit dem Wintersemester 2009/10 wird unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.
Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung für einen bestimmten Studiengang wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
Dazu muss für den beantragten Studiengang ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.
Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung und des Probestudiums regelt die Universität in einer Satzung.
Interessenten können sich ab sofort mittels eines Formulars (PDF/30 KB) zum Beratungsgespräch anmelden. Das Beratungsgespräch führt die allgemeine Studienberatung nach vorheriger Fachstudienberatung durch.
Bewerber und Bewerberinnen für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen sich zusätzlich um einen Studienplatz online bewerben. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli bzw. 15. Januar für das Sommersemester.
Universität Regensburg
Studentenkanzlei
93040 Regensburg
Zimmer 0.09, 0.10 und 0.11
Telefon 0941 943-5500
studentenkanzlei@ur.de
Mo - Fr, 8 – 12 Uhr
und Do, 13 - 15 Uhr