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Grundsätzlich wird für ein Studium an einer deutschen Universität die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife verlangt.
Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zu einem Studium an der Unversität Regensburg.
Für ein Studium in den Fächern Kunsterziehung, Musik und Sport ist zusätzlich das Bestehen einer Eignungsprüfung erforderlich.
Für andere Studiengänge wird das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens in grundständigen (Bachelor) bzw. eines Eignungsverfahrens in weiterführenden Studiengängen (Master) vorausgesetzt. Genauere Informationen darüber finden Sie in der Liste unserer Studiengänge.
Qualifizierten Berufstätigen wird unter bestimmten Voraussetzungen der Hochschulzugang durch Beratungsgespräche bzw. ein Probestudium eröffnet. Geanauere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Entsprechende Regeln für den Hochschulzugang findet man in der Qualifikationsverordnung in der jeweils derzeit gültigen Fassung.
Universität Regensburg
Studentenkanzlei
93040 Regensburg
Zimmer 0.09, 0.10 und 0.11
Telefon 0941 943-5500
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und Do, 13 - 15 Uhr