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Rückmeldung

Wenn Sie bereits an der Universität Regensburg eingeschrieben sind und Ihr Studium im Sommersemester 2012 fortsetzen möchten, müssen Sie sich im Zeitraum vom 30. Januar bis 10. Februar 2012 rückmelden. Bis Mitte März werden Ihnen die Studienunterlagen (Immatrikulationsbescheinigungen, Semesterticket etc.) an Ihre Postanschrift zugestellt.

Eine Adressänderungen können Sie ggf. online im HISQIS Online-Portal durchführen.

Wenn Sie sich nicht rückmelden, werden Sie zum Ende des Wintersemesters (31.03.2012) exmatrikuliert (vgl. Art. 49 Abs. 2 Nr.4 BayHSchG).

Durchführung der Rückmeldung

Sie melden sich zurück, indem Sie in der Zeit vom 30. Januar bis 10. Februar 2012 den vollständigen Semesterbeitrag auf folgendes Konto überweisen:

  • Kontoinhaber: Staatsoberkasse Bayern Landshut
  • Kontonummer: 901279276
  • Geldinstitut: Bayerische Landesbank München
  • Bankleitzahl: 700 500 00
  • Verwendungszweck: Matrikelnummer (ohne Leerzeichen!), Semesterbeitrag SS2012, Vorname, Nachname

Bitte unbedingt beim Verwendungszweck die Reihenfolge beachten, da sonst eine Zuordnung der Zahlung nicht möglich ist.

Bei Überweisung von einem ausländischen Konto geben Sie statt der Kontonummer und der Bankleitzahl die IBAN: DE50700500000901279276 und die BIC: BYLADEMM an.

Erst mit Zahlungseingang gilt die Rückmeldung als vollzogen.

Die Summe von € 591,- setzt sich zusammen aus € 500,- Studienbeitrag, weiteren € 42,- Studentenwerksbeitrag und € 49,- für das Semesterticket.

In folgenden Fällen müssen Sie keinen Studienbeitrag, sondern lediglich € 91,- (Studentenwerksbeitrag + Semesterticket) überweisen:

  • Sie haben für das nächste Semester eine Studienbeitragsbefreiung.
  • Sie erhalten ein Studienbeitragsdarlehen der KfW-Bank – in diesem Fall wird der Studienbeitrag direkt von der KfW an die Hochschule überwiesen.
  • Sie sind für das das nächste Semester beurlaubt.
  • Sie sind im nächsten Semester für ein Promotionsstudium eingeschrieben.

Falls Sie einen Studiengangwechsel beantragen oder Ihre Fächerkombination ändern möchten, müssen Sie auch dafür die Rückmeldungsfrist einhalten.

  1. Studium

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