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Zum 01.10.2013 tritt eine Änderung des Bayerischen Hochschulgestezes in Kraft, die die Zahlung des Studienbeitrag zum Wintersemester 2013/2014 entfallen lässt. Für die Rückmeldung zum Wintersemester 2013/2014 wird somit nur noch der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag und RVV-Ticket) erhoben. Eine Antragstellung zur Befreiung von der Studienbeitragspflicht für das Wintersemester 2013/2014 ist daher nicht mehr nötig.
Vom Sommersemester 2007 bis einschließlich Sommersemester 2013 werden an den bayerischen Hochschulen Studienbeiträge erhoben. Der Studienbeitrag an der Universität Regensburg beträgt € 500,- pro Semester. Die Verwendung dieser Einnahmen ist zweckgebunden, sie werden entsprechend der Regensburger Studienbeitragssatzung eingesetzt, um die Studienbedingungen zu verbessern.
Zusätzlich zum Studienbeitrag ist pro Semester der Studentenwerksbeitrag und der Beitrag zum Semesterticket zu entrichten. Die aktuelle Höhe der jeweiligen Beiträge finden Sie auf der Seite zur Rückmeldung.
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Studienbeiträgen ist das von der Bayerischen Staatsregierung erlassene Bayerische Hochschulgesetz, hier Art. 71.
Einzelheiten zur Höhe des Beitrages, zu seiner Fälligkeit, zur möglichen Befreiung von der Studienbeitragspflicht etc. regelt die Studienbeitragssatzung (PDF/59 KB) der Universität Regensburg.
Was mit den Studienbeiträgen geschieht, entscheidet die Universität jedes Semester neu: Zunächst reichen die Fakultäten und zentralen Organisationseinheiten ihre Verwendungsanträge ein. Zu den Verwendungsanträgen der Fakultäten ist das Votum der Fachschaftsvertretung einzureichen. Die zentralen Organisationseinheiten fügen ihrem Verwendungsantrag ein Votum von zwei durch den Studentischen Konvent gewählten Studierendenvertretern hinzu. Die Studienbeitragskommission berät über diese Anträge und gibt ein Votum dazu ab. Anschließend geben der Studentische Konvent, die Universitätsfrauenbeauftragte und der Senatsbeauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende ihre Voten ab. Auf dieser Grundlage entscheidet die Universitätsleitung, für welche Projekte und Maßnahmen die Studienbeiträge verwendet werden.