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Rückerstattung des Studienbeitrags

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich einen bereits gezahlten Studienbeitrag zurückerstatten lassen.

Eine Erstattung von Zinsen und Kosten, auch wenn sie für ein Studienbeitragsdarlehen angefallen sind, erfolgt nicht.

Weitere Informationen zu den Studienbeiträgen

  1. Studium

Studienbeiträge

Universität Regensburg
Studentenkanzlei
93040 Regensburg

 

Illustrierende Aufnahme von Euro-Geldscheinen

Zimmer 0.09, 0.10 und 0.11
Telefon 0941 943-5500
E-Mail

Öffnungszeiten

Mo - Fr, 8 – 12 Uhr
und Do, 13 - 15 Uhr