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Stipendium nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz für Graduierte und Postgraduierte

Förderungskreis

Studierenden kann ein Stipendium zur Förderung von Promotionsvorhaben gewährt werden, wenn sie durch weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen und sich nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium auf die Promotion an einer bayerischen Hochschule vorbereiten.

Die Postgraduiertenförderung ist auf wenige Plätze beschränkt und als Überbrückungsförderung konzipiert, bis der Geförderte anderweitig für den Lebensunterhalt im Zuge seiner wissenschaftlichen Karriere sorgen kann.

Die Doktoranden und Postgraduierten müssen von Personen vorgeschlagen werden, die Dissertationen an Universitäten oder Forschungsinstitutionen in Bayern betreuen und Mitglieder von Fachbereichen oder vergleichbaren Organisationsstrukturen sind. Bei Promovenden müssen die Fachbereiche über ein fachbezogenes und interdisziplinäres Doktorandenausbildungsgrogramm verfügen. Als Mindestvoraussetzung an ein solches Ausbildungsprogramm muss ein Doktorandenkolloquium vorgesehen sein.

Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.

Die Bewerbungsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Bewerbungsschluss: 19.10.2012

Beginn der Förderung: 01.05.2013


Formulare und Merkblätter


Ansprechpartner

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Telefon 0941 943-2314

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  1. Studium

Eliteförderung

 

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