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Eignungsprüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren müssen bestanden werden, um ein Studium antreten zu können. Fällt man hingegen bei einem Einstufungstests durch, ist eine Immatrikulation auch bei Nichtbestehen möglich. Der Test muss dann allerdings wiederholt werden.
Für die Master-Studiengänge sind sogenannte Eignungsverfahren zu durchlaufen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die einzelnen Fachbereiche.