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Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Neben Prof. Dr. Andreas Merkt stellen auch Prof. Dr. Harald Buchinger (PT 4.2.33) und Prof. Dr. Sabine Demel (PT 4.2.41) obige Bescheinigungen aus.

Das Formblatt 5 ist nur oben (bis Z. 9) ausfüllen, der untere Teil "Nur von der Ausbildungsstätte auszufüllen" darf nicht beschrieben sein.

Dem Formblatt sind beizulegen:

  • nicht-modularisiert Studierende: Studienbuch und Scheine
  • modularisiert Studierende besorgen sich beim Prüfungsamt eine Bestätigung aus FlexNow über ihre bereits abgelegten Leistungen und legen diese dem Formblatt 5 bei. Ein selbst angefertigter Auszug über die Prüfungsleistungen aus FlexNow ist nicht zulässig.
  • Formblatt 5
  1. Fakultät für Katholische Theologie

Lehrstuhl für Alte Kirchengeschichte und Patrologie

Prof. Dr.
 
Quadrat in der Farbe der Fakultät für Katholische Theologie
Koordinierungsstelle

Martina Hartl
Gebäude PT, Zi. 4.2.59
Telefon 0941 943-3734
Telefax 0941 943-1537
E-Mail martina.hartl@ur.de
Mo 10-11h / Di 9-10h