Diplom
Diplomexamina
1. Prüfungsstoff:
Die folgenden Traktate sind im gesamten Umfang Gegenstand der mündlichen sowie der schriftlichen Prüfungen (eine zu bearbeitende Klausurfrage):
- Gotteslehre (Trinitätslehre)
- Christologie
- Sakramentenlehre
(Allgemeine Sakramentenlehre, Taufe, Eucharistie)
Für die mündliche Prüfung ist zusätzlich aus folgenden Traktaten jeweils ein biblischer, ein theologischer und ein systematischer Schwerpunkt im Umfang von ca. 60 Seiten auszuwählen:
- Theologische Anthropologie/Schöpfungslehre
- Ekklesiologie
- Eschatologie
Themenabsrpachen bitte in der Sprechstunde vornehmen!
2. Zugelassene Hilfsmittel:
G. Denzinger/P. Hünermann, Enchiridion symbolorum ..., Freiburg-
Basel-Wien, 1991 (ab Auflage 37)
Dieses Hilfsmittel wird für die schriftliche Diplomprüfung nicht zur Verfügung
gestellt. Die PrüfungskandidatInnen sind gehalten, selbst ein Exemplar
mitzubringen, das vor Beginn der Prüfung von den Aufsichtführenden
kontrolliert wird.
AT/NT (Einheitsübersetzung)
Rahner/Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium
Magister
Magister Theologiae
siehe Homepage der Studienkoordination: hier
neue LPO
Aktuelle modularisierte LPO I 2008
Link für die Themen der Kerncurricula des Bayer. Kultusministeriums für die modularisierte LPO:
Alte LPO
Staatsexamen Katholische Theologie nach der LPO I in der Fassung vom 1.8.2002
Vordrucke Auswahlliteratur: Beim Öffnen der Datei: Makros aktivieren (Aktivierung Kästchen)
Fach Kath. Religionslehre
1. Staatsprüfung f. d. LA an GS, HS, RS und Zwischenprüfung f.d. LA an
Gymnasien/vertieftes Studium: [word]
Fach Kath. Religionslehre
1. Staatsprüfung f. d. LA an Gymnasien/vertieftes Studium: [word]
1. Fach Katholische Religionslehre 1. Staatsprüfung für das Lehramt an
GS, HS, RS
Rahmenthemen in Dogmatik für die Klausuren nach LPO I § 59 (2) 3b
Diese Rahmenthemen gelten auch für die mündliche Prüfung nach
§ 59 (3): Studienbegleitende Leistungsnachweise
Der studienbegleitende Leistungsnachweis bezieht sich auch im Fach Dogmatik auf alle in der LPO genannten Teilgebiete der Dogmatik. Diese sind Gegenstand der 20-minütigen mündlichen Prüfung. Der gen. Leistungsnachweis kann frühestens zu dem Prüfungstermin abgelegt werden, der drei Semester vor dem Beginn des Staatsexamens liegt, spätestens zu dem Prüfungstermin, zum dem erstmals die Zulassung zum Examen im betr. Fach erfolgt (vgl. § 28a Absatz 1 LPO I). Anmeldung erfolgt über das Prüfungsamt. Die studienbegleitenden Leistungsnachweise müssen aus den beiden Teilgebieten der Systematischen Theologie erbracht werden, die nicht durch die schriftliche Prüfung abgedeckt sind. (§ 59, Abs. 3)
1. Gotteslehre
a) Das Gottesbild des Alten und Neuen Testaments
b) Hermeneutische Fragen der Gotteslehre:
die Erkennbarkeit Gottes durch Offenbarung, Glaube und Vernunft
Methoden der Rede von Gott (besonders die Analogie)
c) Der kirchliche Trinitätsglaube:
Geschichte der Trinitätslehre bis zum Konzil von Konstantinopel
ein neuer Entwurf der Trinitätslehre (Karl Rahner)
2. Theologische Anthropologie (Schöpfungslehre)
a) Schöpfung und Evolution
b) Das christliche Menschenbild: Gottebenbildlichkeit, Freiheit und
Sündenverfallenheit
c) Die Theodizeefrage
3. Christologie
a) Biblische Ansätze der Christologie
b) Die Dogmengeschichte der Christologie bis zum Konzil von Chalcedon
c) Die Heilsbedeutung von Tod und Auferstehung Jesu Christi
4. Sakramentenlehre
a) Grundlegung der Sakramentenlehre
b) Eucharistie:
biblisches Fundament
Akzente im scholastischen und im heutigen Eucharistieverständnis
c) Taufe
2. Fach Katholische Religionslehre Zwischenprüfung und 1.
Staatsprüfung für das LA an Gymnasien/vertieftes Studium
Zwischenprüfung:
1. Gotteslehre
a) Das Gottesbild des Alten und Neuen Testaments
b) Hermeneutische Fragen der Gotteslehre:
die Erkennbarkeit Gottes durch Offenbarung, Glaube und Vernunft
Methoden der Rede von Gott (besonders die Analogie)
c) Der kirchliche Trinitätsglaube:
Geschichte der Trinitätslehre bis zum Konzil von Konstantinopel
ein neuer Entwurf der Trinitätslehre (Karl Rahner)
2. Theologische Anthropologie (Schöpfungslehre)
a) Schöpfung und Evolution
b) Das christliche Menschenbild: Gottebenbildlichkeit, Freiheit und
Sündenverfallenheit
c) Die Theodizeefrage
3. Christologie
a) Biblische Ansätze der Christologie
b) Die Dogmengeschichte der Christologie bis zum Konzil von Chalcedon
c) Die Heilsbedeutung von Tod und Auferstehung Jesu Christi
4. Sakramentenlehre
a) Grundlegung der Sakramentenlehre
b) Eucharistie:
biblisches Fundament
Akzente im scholastischen und im heutigen Eucharistieverständnis
c) Taufe
1. Staatsprüfung:
§ 84 (2) 3a: Vertiefte Kenntnisse aus zwei Schwerpunkten der Dogmatik.
Es gelten Themen:
aus den Traktaten Eschatologie und Ekklesiologie
oder als Alternative statt einem der beiden Traktate: Spezielle Sakramentenlehre
Vorschläge für Unterthemen zur Ekklesiologie
- Biblische Ansatzpunkte der Ekklesiologie
- Sakramentalität der Kirche
- Die Grundzüge des Kirchenverständnisses von Lumen Gentium
- Strukturen der Kirche; gemeinsames und besonderes Priestertum
- Die Eigenschaften der Kirche nach dem Großen Glaubensbekenntnis
Vorschläge für Unterthemen zur Eschatologie
- Theologie des Todes
- Die christliche Hoffnung: Der Glaube an die Auferstehung von den Toten (biblische und systematische Entfaltung)
- Hermeneutik und Modelle der Eschatologie (bes. Auferstehung im Tod; unsterbliche Seele; apokalyptisches Denken)
- Die Rede von Gericht, Purgatorium, Himmel und Hölle: hermeneutische Grundfragen; biblische, theologiegeschichtliche und
- systematische Entfaltung in Grundzügen
Wenn Sakramentenlehre (statt Ekklesiologie oder Eschatologie) gewählt wird, sind 3 Sakramente zu wählen, die nicht schon Gegenstand der Zwischenprüfung waren.