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Exkursion zum Hospiz-Verein Regensburg e.V.

Am ersten Vorlesungstag des neuen Jahres besuchte das Seminar „Ausgewählte Themen der katholischen Moraltheologie in interreligiöser Perspektive“ den Hospiz-Verein Regensburg e.V. Dort wurden die Studierenden von der 1. Vorsitzenden des Vereins, Frau Petra F. Seitzer, über das Wirken des im Jahr 1990 gegründeten Vereins informiert. Thematisiert wurden neben der in größten Teilen ehrenamtlichen ambulanten Sterbebegleitung auch die Herausforderungen der Trauerbegleitung betroffener Angehöriger. Zudem gab es die Möglichkeit, sich anhand eines Modells und den damit verbundenen Erläuterungen einen Eindruck vom neuen und gerade im Bau befindlichen Johannes-Hospiz in Pentling zu verschaffen. Der Spatenstich hierfür erfolgte am 14. September 2012, nachdem über eine Millionen Euro an Spendengeldern akquiriert worden waren. Dabei blieb für die Studierenden genug Raum, um ihre Nachfragen an Frau Seitzer zu stellen.

Für weitere Informationen zum Verein:

http://www.hospiz-verein-regensburg.de                                                    

Alexander Merkl


Abgeordneter zwischen den Stühlen

Über die schwierige Entscheidung für oder wider Präimplantationsdiagnostik

Atomkraft ja, Atomkraft nein? Steuererhöhung ja, Steuererhöhung nein? Bundeswehr in Afghanistan – ja oder nein? Es gibt Fragen in der Politik, bei denen die Parlamentarier schnell eine eigene Meinung haben, die Meinung anderer einfach übernehmen, öfter mal die Meinung wechseln oder sich einfach der Fraktionstaktik hingeben. Und es gibt Fragen wie diese: Dürfen Embryonen, bevor sie für eine künstlichen Befruchtung verwendet werden, auf Erbkrankheiten untersucht werden?

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssen in den kommenden Monaten eine Antwort darauf finden. Mitte März hätten sie erstmals über die drei Anträge zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) beraten sollen. Aber dann kam Fukushima dazwischen, die erste Lesung wurde vertagt auf Anfang April.

Verschoben also – und alles noch offen. Denn: „Es ist alleine eine Gewissensentscheidung, da gibt es keine Parteilogik", sagt der Würzburger CSU-Abgeordnete Paul Lehrieder. Quer durch die Parteien haben sich Abgeordnete in überraschenden Bündnissen den drei Gruppenanträgen angeschlossen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, und der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder sprechen sich mit dem Behindertenbeauftragten Hubert Hüppe (CDU) für sein striktes, vollständiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik aus. Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles, die Sozialdemokratin und frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die unterfränkische CSU-Abgeordnete Dorothee Bär und viele weitere Parlamentarier haben sich diesem Antrag angeschlossen. Die PID, sagen sie, sei keine Therapie, sondern diene der „genetischen Auswahl".

Dann gibt es die große Gruppe der Befürworter, die Eltern ermöglichen wollen, eine künstlich befruchtete Eizelle vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter auf schwere genetische Schäden zu untersuchen, um so mögliche Schwangerschaftsabbrüche oder Totgeburten zu vermeiden. FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach und der parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) werben für eine Freigabe der PID.

Und es gibt den Antrag dazwischen. Der SPD-Ethikexperte René Röspel, die Grüne Priska Hinz und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sprechen sich für eine „eng begrenzte Zulassung" der PID aus. Zwar solle die Diagnostik „grundsätzlich verboten" bleiben, aber „nur ausnahmsweise" für Paare zugelassen werden, die eine genetische Vorbelastung haben – und bei denen Tot- oder Fehlgeburten drohen. Es gehe um „die Lebensfähigkeit des Embryos und das Ziel, Paaren zu einem Kind zu verhelfen, die sonst keines bekommen könnten", heißt es in der Stellungnahme der kleinen Abgeordnetengruppe.

In Deutschland galt die PID bis zum vergangenen Sommer nach gängiger Interpretation des Embryonenschutzgesetzes als verboten. Dann entschied der Bundesgerichtshof, dass Gentests an Embryonen nach dem Wortlaut des Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar sind. Jetzt müssen die Abgeordneten über eine Neuregelung entscheiden. „Ich bin in der Sache nicht sicher genug, um mich schon zu entscheiden", sagt Paul Lehrieder, der CSU-Mann aus Würzburg, liebäugelnd mit dem Lammert'schen „Nein-Aber"-Antrag. „Dazu tendiere ich im Moment." Vielleicht konnte ihm die Diskussion in der Würzburger Katholischen Akademie Domschule am Mittwochabend bei der Entscheidung in die eine oder andere Richtung bestärken? Eine Diskussion zwischen Theologie und Medizin.

Hämophilie, Mukoviszidose, Chorea Huntington, Sichelzellenanämie, Chromosomenanomalien – in rund 500 Fällen sei in Deutschland pro Jahr eine Präimplantationsdiagnostik medizinisch begründet und ratsam, sagt Kinderarzt Professor Hans Michael Straßburg. Seit 30 Jahren betreut der Leiter des Frühdiagnosezentrums der Würzburger Universitätsklinik Kinder mit schwersten genetischen Erkrankungen. Und seine Haltung ist eindeutig: „Die PID ist nicht nur nicht zu verbieten. Wir müssen sie zulassen, weil wir uns sonst etwas vormachen."

Der Regensburger Moraltheologe Professor Herbert Schlögel widerspricht: Die PID sei „ethisch deswegen nicht zu rechtfertigen, weil sie mit Selektion und Verwerfung, als Tötung von Embryonen, einhergeht." Die Eizellen würden ja im Reagenzglas mit der Samenzelle befruchtet – „man schafft erst ein Problem, um es dann zu lösen". Das Bild des Arztes werde dadurch verändert: von dem, der heilt, zu dem, der eventuell auch Leben vernichtet. Durch die Präimplantationsdiagnostik werde „über den künftigen Genpool in der Gesellschaft mitentschieden", sagt der Theologe – für ihn eine Form der „positiven Eugenik".

„Es gibt keine 100-Prozent-Wahrheiten mehr", sagt Anna Elisabeth Thieser von der Schwangerschaftsberatung des Sozialdiensts katholischer Frauen. Seit 23 Jahren ist die Würzburger Sozialpädagogin in der Beratung tätig – „in der Zeit hat sich viel geändert". Auch bei den Fragen, die sich die Frauen stellen: Habe ich ein Recht auf ein Kind? Habe ich das Recht, ein bestimmtes Krankheitsmerkmal auszuschließen? Muss ich das Kind erst austesten, bevor ich mich auf es freue? Die Pränataldiagnostik – also die Untersuchung des heranwachsenen Kindes vor der Geburt – sei fast selbstverständlich geworden, der Druck für die Frauen groß. „Sie haben das Gefühl, sie sind selbst schuld, wenn sie die Untersuchung ablehnen und ein behindertes Kind geboren wird." Doch mit den Untersuchungen vor der Geburt könne man die PID schwer vergleichen, sagt Anna Elisabeth Thieser. Weil die Eizelle nicht im Körper der Frau befruchtet wird, sei die Distanz größer: „Es ist ein Unterschied, ob ich über eine Situation in der Petrischale entscheide oder über mein Kind, das in meinem Körper wächst."

Die befruchtete Eizelle, sagt Mediziner Hans Michael Straßburg, sei „in den allerersten Teilungsphasen wirklich nur ein zellulärer Haufen". Er sympathisiert mit der britischen Regelung, die dem Embryo in den ersten 14 Tagen kein Persönlichkeitsrecht zuspricht. Auch bei der natürlichen Befruchtung entwickle sich im Mutterleib nicht aus jeder Eizelle ein Kind. Und die genetische Untersuchung des Embryos im Reagenzglas vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter könne spätere Fehlgeburten oder Fehlbildungen ebenfalls nicht ausschließen, sagt Straßburg. „Aber den Spätabort möchte ich den Frauen ersparen."

Artikel aus Main Post:  www.Mainpost.de, 04.04.2011

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