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Mobbinbeauftragte des Personalrats
Tel. 0941 943-2384 o. -3955, PR-Büro: CH Zi. 11.01.11
Fax: 943-3240
Die Mobbingbeauftragte des Personalrats, Ines Tietz, steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung, v.a. wenn es darum geht, von einer
übergeordneten, kompetenten Stelle eine Einschätzung der Situation zu bekommen und eine endgültige Definition des Begriffs Mobbing zu erhalten.
Unter Mobbing am Arbeitsplatz wird das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte verstanden, also Verhaltensweisen, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen, verletzen. Danach geht es um schikanöses, tyrannisierendes oder ausgrenzendes Verhalten am Arbeitsplatz.