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Nach Art. 26 BayDSG bedarf der erstmalige Einsatz bzw. eine wesentliche Änderung eines automatisierten Verfahrens, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, der vorherigen schriftlichen datenschutzrechtlichen Freigabe.
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen (Betroffene).
Nicht der Freigabe bedürfen folgende, dem internen Verwaltungsablauf dienende Verfahren:
Anträge auf datenschutzrechtliche Freigabe sind für den nicht klinischen Bereich der Universität sowie für den Bereich der sog. klinisch-theoretischen Institute der Universität an die Datenschutzbeauftragte der Universität zu richten.
Für den Bereich der klinisch-praktischen Institute der Universität sind Anträge auf Freigabe an den Datenschutzbeauftragten des Universitätsklinikums zu richten.
Für den Antrag auf Freigabe senden Sie bitte das auf dieser Webseite erhältliche vollständig ausgefüllte Formular „Freigabeantrag/Verfahrensbeschreibung“ rechtzeitig vor Beginn des erstmaligen Einsatzes eines automatisierten Verfahrens, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, unterschrieben an die Datenschutzbeauftragte der Universität. Dasselbe gilt bei einer wesentlichen Änderung eines automatisierten Verfahrens mit der Maßgabe, die Änderungen deutlich kenntlich zu machen.
Eine datenschutzrechtliche Freigabe wird erteilt, wenn die vorgesehenen Datenerhebungen, Datenspeicherungen bzw. regelmäßigen Datenübermittlungen datenschutzrechtlich zulässig sind. Die für die datenschutzrechtliche Freigabe erforderlichen Schritte sind in der Regel vor Programmierung bzw. vor dem Erwerb der Software einzuleiten.
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Freigabeantrag/Verfahrensbeschreibung PDF-Formular (0,9 MB) DOC-Dokument (211 KB) |
| Ausfüllhinweise für den Freigabeantrag PDF-Dokument (31 KB) |
Dr. Sandra Mühlbauer
Universität Regensburg
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Telefon 0941-943-2315
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