Zu Hauptinhalt springen
Startseite UR

Aufgaben der Datenschutzbeauftragten

1. Aufgaben der Datenschutzbeauftragten der Universität

Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten der Universität sind insbesondere:

  • Hinwirken auf die Einhaltung des BayDSG und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften (vgl. Art. 25 Abs. 4 BayDSG)
  • Freigabe automatisierter Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 26 BayDSG
  • Freigabe des Einsatzes von Anlagen zur Videoaufzeichnung nach Art. 21 a Abs. 6 i. V. m. Art. 26 BayDSG
  • Führung des behördlichen Verfahrensverzeichnisses nach Art 27 BayDSG
  • Beratung der Mitglieder der Universität in Fragen des Datenschutzes
  • Koordinierung der Beantwortung von Auskunftsersuchen nach Art. 10 BayDSG
  • Beratung bei der Formulierung von Einwilligungen nach Art. 15 BayDSG

2. Stellung der Datenschutzbeauftragten der Universität

Die Datenschutzbeauftragten der Universität hat als behördliche Datenschutzbeauftragte nach Art. 25 BayDSG folgende Stellung:

  • Sie ist der Universitätsleitung unmittelbar unterstellt,
  • sie ist in ihrer Tätigkeit weisungsfrei,
  • sie ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet und
  • sie kann Einsicht in Dateien und Akten nehmen.

  1. Universität

Behördliche Datenschutzbeauftragte

 

Daten-2

Dr. Sandra Mühlbauer

Universität Regensburg
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg

Telefon 0941-943-2315
E-Mail