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In der Sitzung des Senats vom 12.12.2007 wurden die Aufgaben des Forschungsrat wie folgt festgehalten:
1. Kommunikation von Förderprogrammen.
2. Schaffung von Leistungsanreizen in der Forschung durch Leistungsprämien und intra-universitäre Projektförderung.
3. Beratung des Senats in Fragen der Schwerpunktbildung in der Forschung. Die Stellungnahme des Forschungsrates soll zusammen mit den Strukturplänen der Fakultäten Grundlage für die zukünftige Bewerbung von Ausschreibungen und Berufungslisten für den Senat bilden.
Die Sitzungen des Forschungsrats finden in der Regel mittwochs um 15 Uhr s.t. statt. Bis zum Ende des Sommersemesters 2013 sind folgende Termine geplant: