Im Förderprogramm (Stand: 31.01.2023) und der zugehörigen Handreichung (Stand: 01.10.2023) sind die Kriterien aufgeführt, die für eine Förderung erfüllt sein müssen.
Die Antragstellung für Reisen von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen erfolgt per Antragsformular über die Universitätsverwaltung. Die Anträge werden von den Doktorvätern bzw. Lehrstuhlinhabern an das Präsidium gestellt.
Die Antragstellung für Einzelprojekte erfolgt per gesondertem Antragsformular über die Universitätsverwaltung. Die Anträge werden von den Doktorvätern bzw. Lehrstuhlinhabern an das Präsidium gestellt.
Für nähere Informationen steht Ihnen das Referat II/6 der Universitätsverwaltung gern zur Verfügung (Telefon: 0941 943-2314).