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Vizepräsidenten

Die Leitung der Universität Regensburg besteht aus dem Präsidenten, dem Kanzler sowie drei weiteren gewählten Mitgliedern, den Vizepräsidenten.

Darüber hinaus sind die Vizepräsidenten Mitglieder der Erweiterten Universitätsleitung und nehmen an den Sitzungen des Hochschulrates und des Senats teil.

Die Amtszeit einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten beträgt vier Semester, eine Wiederwahl ist ohne zeitliche Begrenzung zulässig.

Die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Universität zur Wahl vorgeschlagen und müssen schriftlich ihr Einverständnis zur Aufnahme in den Wahlvorschlag erklären. Gewählt werden sie von den stimmberechtigen Mitgliedern des Hochschulrats in einer Sitzung während der Vorlesungszeit.

An der Universität Regensburg sind derzeit folgende Personen im Amt: 

  1. Universität

Vizepräsidenten der Universität Regensburg

 

Vizepraesidenten