UNIcert® III
Ausbildungsprogramm UNIcert® III
Die Ausbildungsstufe UNIcert® III umfasst Kontaktunterricht im Umfang von 12 Semesterwochenstunden (SWS) und führt zum Erwerb von 18 Leistungspunkten. Das Ausbildungsprogramm ist horizontal in verschiedene allgemein wissenschaftssprachliche und/oder fertigkeitsorientierte Kurse gegliedert, die nacheinander oder parallel belegt werden können.
- Kurs 1: Textarbeit: Leseverstehen und sprachliche Strukturen, 6 SWS
- Kurs 2: Hörverstehen im Studium, 2 SWS
- Kurs 3: Sprechen im Studium, 2 SWS
- Kurs 4: Schreiben im Studium, 2 SWS
Die Lernziele der Ausbildungsstufe UNIcert® III orientieren sich am Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Zulassungsvoraussetzungen UNIcert® III
Über die Zulassung zur UNIcert®-Ausbildung der Stufe III entscheidet eine Sprachstandfeststellung. Diese wird durch einen Einstufungstest vor Beginn der Aufnahme der UNIcert®-Ausbildung vollzogen.
Vom Einstufungstest kann abgesehen werden, wenn einer der folgenden nachweise vor Aufnahme der Ausbildung vorgelegt wird:
- UNIcert®-Zertifikat Deutsch der Stufe II
- Goethe-Zertifikat Deutsch B2
- DSH-1
- TestDaF mit mindestens TDN3 in allen Prüfungsteilen
- ÖSD B2
Auf Antrag kann durch den Prüfungsausschuss eine Befreiung vom Einstufungstest ausgesprochen werden, wenn ein anderer geeigneter Sprachstandsnachweis vorgelegt wird. Über die Eignung von Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss. Unter Vorlage des entsprechenden Nachweises muss die Befreiung schriftlich und spätestens eine Woche vor Ausbildungsbeginn über den Leiter des Lehrgebiets Deutsch als Fremdsprache beim UNIcert®-Prüfungsausschuss beantragt werden.
Abschlussprüfung und Zertifikat UNIcert® III
Die Ausbildungsstufe UNIcert® III schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Vorsitzenden der Prüfungskommission. Fristen und Termine werden unter Aktuelles bekannt gegeben.
Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
- Hörverstehen (Bearbeitungszeit: 40 Minuten)
- Leseverstehen (Bearbeitungszeit: 70 Minuten)
- Schriftlicher Ausdruck (Bearbeitungszeit: 70 Minuten)
- Mündlicher Ausdruck (Dauer: 20 Minuten)
Nach erfolgreichem Abschluss aller vorgeschriebenen Kurse und der Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer oder die Teilnehmerin das UNIcert®-Zertifikat der Stufe III mit allgemein wissenschaftssprachlicher Orientierung.
UNIcert® IV
Ausbildungsprogramm UNIcert® IV
Die Ausbildungsstufe UNIcert® IV umfasst Kontaktunterricht im Umfang von 12 Semesterwochenstunden (SWS) und führt zum Erwerb von 22 Leistungspunkten. Das Ausbildungsprogramm ist horizontal in folgende fertigkeitsorientierte und/oder fachbezogene Kurse gegliedert, die nacheinander oder parallel belegt werden können.
- Kurs 1: Arbeit mit wissenschaftlichen Texten, 4 SWS
- Kurs 2: Präsentieren und Diskutieren, 2 SWS
- Kurs 3: Wissenschaftliches Schreiben (fachbezogen), 2 SWS
- Kurs 4: Fach- und Wissenschaftsdeutsch (fachbezogen), 2 SWS
- Kurs 5: Landeskunde: Deutschland heute, 2 SWS
Die Ausbildungsstufe UNIcert® IV kann in folgenden fachlichen Ausrichtungen absolviert werden:
- Rechtswissenschaft
- Wirtschaftswissenschaften
- Geistes- und Sozialwissenschaften
- Naturwissenschaften
- Medizin
Die Lernziele der Ausbildungsstufe UNIcert® IV orientieren sich am Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Zulassungsvoraussetzungen UNIcert® IV
Über die Zulassung zur UNIcert®-Ausbildung der Stufe IV entscheidet eine Sprachstandfeststellung. Diese wird durch einen Einstufungstest vor Beginn der Aufnahme der UNIcert®-Ausbildung vollzogen.
Vom Einstufungstest kann abgesehen werden, wenn einer der folgenden nachweise vor Aufnahme der Ausbildung vorgelegt wird:
- UNIcert®-Zertifikat Deutsch als Fremdsprache der Stufe III
- Goethe-Zertifikat Deutsch C1 oder C2
- DSH-2 oder DSH-3
- TestDaF mit mindestens TDN4 in allen Prüfungsteilen
- DSD II bzw. C1 (Ergebnis C1 in allen Prüfungsteilen)
- ÖSD C1
Auf Antrag kann durch den Prüfungsausschuss eine Befreiung vom Einstufungstest ausgesprochen werden, wenn ein anderer geeigneter Sprachstandsnachweis vorgelegt wird. Über die Eignung von Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss. Unter Vorlage des entsprechenden Nachweises muss die Befreiung schriftlich und spätestens eine Woche vor Ausbildungsbeginn über den Leiter des Lehrgebiets Deutsch als Fremdsprache beim UNIcert®-Prüfungsausschuss beantragt werden.
Abschlussprüfung und Zertifikat UNIcert® IV
Die Ausbildungsstufe UNIcert® IV schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Vorsitzenden der Prüfungskommission. Fristen und Termine werden unter Aktuelles bekannt gegeben.
Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
- Hörverstehen (Bearbeitungszeit: 50 Minuten)
- Leseverstehen (Bearbeitungszeit: 120 Minuten)
- Schriftlicher Ausdruck (Bearbeitungszeit: 100 Minuten)
- Mündlicher Ausdruck (Dauer: 30 Minuten)
Nach erfolgreichem Abschluss aller vorgeschriebenen Kurse und der Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer oder die Teilnehmerin das UNIcert®-Zertifikat der Stufe IV mit fachsprachlicher Orientierung.