Zu Hauptinhalt springen
Startseite UR

Polnisch

Polnisch für Juristen

Zur Sprachauswahl


F1a

F1A Polnisch für Juristen I, Grundlagen der polnischen Rechtsterminologie

Studieninhalte:

Der Kurs hat die Zielsetzung, die grundlegenden Begriffe der juristischen Terminologie aus allen Rechtsgebieten vorzustellen und zu erläutern. Darüber hinaus werden Grundlagen der Grammatik und der polnischen Orthographie behandelt.

Dieser Kurs vermittelt einen Einstieg in die polnische Rechtssprache. Die Grundbegriffe des öffentlichen (Verfassungs-, Verwaltungsrechts und Strafrechts) sowie privaten Rechts. Inhalt, Tiefe und Tempo werden auf die Teilnehmer zugeschnitten. Grundkenntnisse der polnischen Sprache sind nicht erforderlich.

Den Schwerpunkt dieses Kurses bilden folgende Themenbereiche:

  • Verfassungsrecht
  • Gerichtsbarkeit
  • Grundsätze des Bürgerlichen Rechts
  • Grundsätze des Strafrechts
  • Juristenausbildung und Juristenberufe in Polen
  • Informationssysteme zum polnischen Recht
  • Andere Themen nach Vereinbarung mit den Teilnehmern

Darüber hinaus werden Grundlagen der polnischen Grammatik mit Rücksicht auf die Rechtssprache behandelt.

Dieser Kurs ist auch für Studierende gedacht, die entweder mit dem ERASMUS-Programm nach Polen gehen möchten, oder die Gelegenheit wahrnehmen wollen, mit dem polnischen Recht und seiner Terminologie in Kontakt zu kommen.

Dieses Lehrangebot ist Bestandteil des „Ostwissenschaftlichen Begleitstudiums“. Studierende anderer Fächer können diese Veranstaltung besuchen.

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissen-schaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§24 II JAPO) angerechnet wird.

nach oben

f1b

F1b Polnisch für Juristen II, Vertiefung der polnischen Rechtsterminologie

Zulassungsvoraussetzung: Der Besuch der Lehrveranstaltung „F1a Polnisch für Juristen I“ ist erwünscht aber nicht erforderlich.

Studieninhalte:
Der Kurs hat die Zielsetzung, die grundlegenden Begriffe der juristischen Terminologie vorzustellen und zu erläutern. Dazu werden in Form von Lektüre, Diskussion und Übersetzung verschiedene Themen behandelt: Aufbau des polnischen Staatswesen, Kompetenzen und Aufbau des polnischen Parlaments (Sejm und Senat), Kompetenzen des polnischen Staatspräsidenten, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Grundlagen des Strafrechts, das Wesen und die Struktur der polnischen Gerichte.

Die Veranstaltung vermittelt einen Einstieg in das polnische Rechtssystem. Dabei wird die Fachterminologie aus den Rechtsgebieten Zivilrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzrecht und Europarecht erlernt. Der Kurs hat das Ziel die Arbeit mit polnischen Fachtexten und themenbezogene Konversation.

Es findet eine Vertiefung des Wissens über das polnische politische System statt, indem das aktuelle politische und juristische Geschehen vorgestellt wird.

Dieser Kurs ist auch für Studierende gedacht, die entweder mit dem ERASMUS-Programm nach Polen gehen möchten, oder die Gelegenheit wahrnehmen wollen, mit dem polnischen Recht und seiner Terminologie in Kontakt zu kommen.

Der Kurs endet mit einer schriftlichen Prüfung. Studierende anderer Fächer können diese Veranstaltung besuchen.

Der erfolgreiche Besuch der vier Veranstaltungen zum polnischen Recht ermöglicht den Erwerb des Fachbezogenen Fremdsprachenscheins I.

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§24 II JAPO) angerechnet wird.

nach oben

f2

F2 Polnisch für Juristen III, Grundlagen der polnischen Rechtssystems

Studieninhalte:
Der Kurs hat die Zielsetzung, die grundlegenden Begriffe der juristischen Terminologie aus dem Rechtsgebiet Verfassungsrecht vorzustellen und zu erläutern. Dazu werden in Form von Lektüre, Diskussion und Übersetzung verschiedene Themen behandelt: Aufbau des polnischen Staatswesen, Kompetenzen und Aufbau des polnischen Parlaments (Sejm und Senat), Kompetenzen des polnischen Staatspräsidenten, in der polnischen Verfassung beinhaltete Grundrechte, Kontrollwesen, übrigen Verfassungsorgane, territoriale Staatsaufbau, das Wesen und die Struktur der polnischen Gerichte, Staatsangehörigkeitsrecht, Aufbau des polnischen Verwaltungswesen. Es findet eine Vertiefung des Wissens über das polnische politische System statt, indem das aktuelle politische und juristische Geschehen vorgestellt wird.

Dieser Kurs ist auch für Studierende gedacht, die entweder mit dem ERASMUS-Programm nach Polen gehen möchten, oder die Gelegenheit wahrnehmen wollen, mit dem polnischen Recht und seiner Terminologie in Kontakt zu kommen. Der Kurs endet mit einer schriftlichen Prüfung in Form einer Übersetzung aus dem Polnischen sowie der Beantwortung einiger diesbezüglicher Fragen. Studierende anderer Fächer können diese Veranstaltung besuchen.

Der erfolgreiche Besuch der vier Veranstaltungen zum polnischen Recht ermöglicht den Erwerb des Fachbezogenen Fremdsprachenscheins I.

nach oben

  1. Universität Regensburg