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Grundkurse

Grundkurs 1/2 Grundkurs 3/4

Grundkurs 1/2 Russisch

Zielgruppe: Studierende ohne Vorkenntnisse

Lehrwerk: „Ключи“ : Lehrbuch + Arbeitsbuch + 3 CDs
Ein Russischlehrwerk für Erwachsene, Autoren: Ludmila Sokolova / Heiner Zeller, Lektionen 1-6 + Tests Nr.1 und 2
ISBN 3-19-004471-6 (Lehrbuch) und ISBN-13: 978-3-19-014471-6 (Arbeitsbuch) + 3 CDs ISBN 3-19-044471-4

Lernziele
Die kommunikativen Fertigkeiten und sprachlichen Mittel zur elementaren Sprachverwendung entsprechen der Stufe A1.
Die Teilnehmer verfügen am Ende des Kurses über Kenntnisse und Fertigkeiten, die zum Handeln in unterschiedlichen Alltagssituationen auf einem elementaren Level befähigen. Die Teilnehmer können daher vertraute und alltägliche Ausdrücke, ganz einfache Sätze verstehen und verwenden und sich in einer einfachen Art verständigen, vorausgesetzt die Gesprächspartner äußern sich deutlich und langsam.

Kommunikative Inhalte:
Im Kurs werden die Sprachmittel erlernt, die zur Bewältigung folgender kommunikativer Situationen dienen: Sich kennenlernen; nach dem Befinden fragen; telefonieren; sich über Personen, Gegenstände, Hobbys, Wohnort und Aufenthaltsort zu unterhalten; jemanden einladen; zu Besuch sein; sich in U-Bahn und Zug zurechtfinden; kleine Briefe/Grußkarten schreiben; Zeitungsüberschriften verstehen; eine Bestellung im Restaurant aufgeben; Einkaufen. Es wird außerdem über die Unterschiede zwischen der eigenen und der russischen Kultur reflektiert.

Grammatik:
Alphabet und Lesen erlernen, Konjugationstypen der meisten regelmäßigen und einigen unregelmäßigen russischen Verben, Personalpronomen, Deklination der Substantive und Possessivpronomen, Kardinalzahlen 1-Mio., Kasus der Substantive nach Zahlwörter, Rektion einiger Präpositionen, Besonderheiten der Verben haben/sein, Besonderheiten der Wendung Etwas haben/besitzen, Besonderheiten der russischen Namen.

Leistungsnachweis
Klausur (90 Minuten) Leseverständnis, Schreibfertigkeit (Textproduktion), Wortschatz- und Grammatikkompetenz, Hörverständnis, Reagieren.

Zulassungsvoraussetzung ECTS Prüfung GER
Keine 6 Klausur A 1

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Grundkurs 3/4 Russisch

Zielgruppe: Studierende mit Vorkenntnissen (vorheriger Kurs oder Niveau A1)

Lehrwerk: „Ключи“ : Lehrbuch + Arbeitsbuch + 3 CDs
Ein Russischlehrwerk für Erwachsene, Autoren: Ludmila Sokolova / Heiner Zeller, Lektionen 7-12 + Tests Nr. 3 und 4.
ISBN 3-19-004471-6 (Lehrbuch) und ISBN-13: 978-3-19-014471-6 (Arbeitsbuch) + 3 CDs ISBN 3-19-044471-4

Lernziele:
Die kommunikativen Fertigkeiten und sprachlichen Mittel zur elementaren Sprachverwendung entsprechen der Stufe A2.
Die Teilnehmer verfügen am Ende des Kurses über Kenntnisse und Fertigkeiten, die noch im einfachen Bereich liegen und die ihnen erlauben, in routinemäßigen Situationen, sich in Bezug auf für sie wichtige Angelegenheiten zu verständigen. Sie können über sich und andere einiges erzählen, sowie kurze einfache Texte verstehen und einfache Notizen und Mitteilungen erfassen. Außerdem sind sie in der Lage kurze und klare Mitteilungen und Durchsagen zu verstehen.

Kommunikative Inhalte:
Im Kurs werden die Sprachmittel erlernt, die zur Bewältigung folgender kommunikativer Situationen dienen: Jemandem zu einem Anlass gratulieren; Pläne für die Zukunft machen und etwas gemeinsam zu unternehmen; sich über den eigenen Lebensstandard unterhalten; etwas oder jemanden in einfacher Weise beschreiben und charakterisieren; über Gefühle, Emotionen und Beweggründe sprechen; sich über persönliche Probleme auszutauschen; Schriftsprache verstehen. Es wird außerdem über die Unterschiede zwischen der eigenen und der russischen Kultur reflektiert.

Grammatik:
Futur und Präteritum; Aspekt der russischen Verben, seine Formen und Gebrauch; Deklination der Adjektive und der Personalpronomen; Ordnungszahlen; reflexive Verben; Imperativ; Komparativ- und Superlativbildung; Konjunktiv.

Leistungsnachweis:
Klausur (90 Minuten) Leseverständnis, Schreibfertigkeit, Wortschatz- und Grammatikkompetenz, Hörverständnis, Reagieren.

Zulassungsvoraussetzung ECTS Prüfung GER
Besuch des Kurses 1/2 oder
Kenntnisse auf dem Niveau A1
6 Klausur A 2

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landeskunde

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Russisch für Juristen

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Allgemeine Informationen:

  • Projektziele, Projektbeschreibung

Das Kursangebot richtet sich an Studierende der Fachrichtung Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, die Russisch als Fachfremdsprache mit zwei verschiedenen Zielsetzungen lernen. Es umfasst Lesekurse Russisch für Juristen und Sprachpraktische Übungen Russisch für Juristen.

Bei erfolgreichem Abschluss des gesamten Kursprogramms kann ein Zertifikat der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung erworben werden.

  • TeilnehmerInnen

Die Kurse richten sich an die Studierenden der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg.

  • Projektaufbau

Das Projekt umfasst zwei parallele Kurszyklen, die unterschiedlichen Zielsetzungen gerecht werden. Es werden sowohl während des Semesters als auch in den Semesterferien Kurse gehalten.

  • Resultate und Zukunftsperspektiven

Mit den erworbenen Kenntnissen aus dem Kursangebot „Russisch für Juristen“ erhöhen sich die Chancen für die Studierenden der Rechtswissenschaften, sich auch als Berufseinsteiger für eine Tätigkeit bei einer international tätigen Kanzlei oder einem international agierenden Wirtschaftsunternehmen zu qualifizieren. Fachfremdsprachenkenntnisse ermöglichen den Juristen die Lektüre der Originaltexte von Gesetzen und Verträgen und erleichtern so die berufliche Tätigkeit.

Jura-Studierende, die in Regensburg erfolgreich Fachsprachkurse in Russisch absolviert haben, können zudem an der Juristischen Fakultät der Staatlichen Lomonossow Universität in Moskau während einer durch den DAAD unterstützten Sommerschule ihre Fachsprachkenntnisse vertiefen. Der Sprachunterricht wird im Rahmen dieser Sommerschule mit Fachvorlesungen kombiniert. Auch im Rahmen der Kooperation zwischen Regensburg und Moskau vermittelte Praktika und Auslandssemester werden durch diese Sprachkurse ermöglicht.

Das besondere Format des Projekts, das aktive und passive Sprachkenntnisse modular kombiniert, hat Pilotcharakter und kann bei positiver Evaluation Modell für die Sprachausbildung für Juristen in Fremdsprachen werden, in denen nicht auf Vorkenntnisse aus dem Gymnasium aufgebaut werden kann.


A F1a

A F1a Russisch für Juristen I

In diesem Kurs werden die Grundkenntnisse der russischen Sprache vermittelt. Wortschatz und Grundprobleme der Grammatik bilden den Schwerpunkt des Kurses.

Inhaltlich gesehen konzentriert sich der Kurs auf landeskundliche Themen, um die Motivation und Verständnis für die Kultur und Geschichte Russlands zu wecken und einen Hintergrund für die sprachlichen Kenntnisse zu schaffen.

Der Kurs hat zum Ziel, die Grundlagen der Grammatik (v.a. Genus des Substantivs, Deklination, das Verb „sein“, die Konjugation der Verben, die Possessivpronomina, Fragesätze, das Präteritum) zu vermitteln.

Dieses Lehrangebot ist Bestandteil des "ostwissenschaftlichen Begleitstudiums".

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§24 II JAPO) NICHT angerechnet wird.



A F1a Russisch für Juristen I (Übung)

Der Kurs soll den Studierenden die Grundlagen der Geschichte, Kultur, Wirtschaft und Rechtsentwicklung Russlands näher bringen und das derzeitige politische Geschehen in Russland erläutern.

Es findet eine Vertiefung des Wissens über Landeskunde Russlands in Form von Referaten mit ausgewählten Themen statt. Es wird dementsprechend Wortschatz eingeübt und vertieft.

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f1b

F1b Russisch für Juristen II

Der Kurs hat die Zielsetzung, die grundlegenden Begriffe der juristischen Terminologie aus dem Rechtsgebiet Verfassungsrecht vorzustellen und zu erläutern. Dazu werden in Form vom Lektüre verschiedene Themen behandelt: die Geschichte der russischen Verfassung, die Verfassung von 1993, der Aufbau des russischen Staatswesen, die Kompetenzen des Parlaments, des Staatspräsidenten und des Verfassungsgerichtes sowie die in der russischen Verfassung behandelten Grundrechte. Es findet eine Vertiefung des Wissens über das russische politische System statt, indem das aktuelle politische und juristische Geschehen vorgestellt wird.

Es werden folgende Themen der Grammatik in Leseunterricht behandelt: Adverb, Nebensätze, Präpositionen, Zahlwörter, Imperativ, Futur.

Dieses Lehrangebot ist Bestandteil des „ostwissenschaftlichen Begleitstudiums“.

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissen-schaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§24 II JAPO) angerechnet wird.


F1b Russisch für Juristen II (Übung)

Die Themen aus dem Rechtsgebiet Verfassungsrecht werden in Form von Übersetzung, Diskussion und Übung besprochen und vertieft geübt. Ziel dieses Kurses ist es, die im Lesekurs Russisch für Juristen II besprochenen Themen der Grammatik in den aktiven Sprachgebrauch der Studierenden zu bringen.

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissen-schaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§24 II JAPO) angerechnet wird.

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f2

F2 Russisch für Juristen III

Der Kurs hat die Zielsetzung, die grundlegenden Begriffe der juristischen Terminologie aus dem Rechtsgebiet des Strafrechts vorzustellen und zu erläutern. Dazu werden in Form von Lektüre verschiedene Themen behandelt: die Definition der Straftat, der Aufbau des allgemeinen und des besonderen Teils des Strafgesetzbuches, Irrtumslehre, Schuldfähigkeit, Rechtfertigungsgründe, Formen der Täterschaft, ausgewählte Straftaten.

Der Kurs soll im Leseunterricht folgende Themen der Grammatik vermitteln: Nebensätze, weitere Präpositionen, Deklination der Zahlwörter, Verben der Fortbewegung.

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§24 II JAPO) angerechnet wird.


F2 Russisch für Juristen III (Übung)

Die Themen aus dem Rechtsgebiet Strafrecht werden in Form von Übersetzung, Diktat, Dialog und aktiver Übung vertieft behandelt. In diesem Kurs steht die Phonetik im Vordergrund, die anhand des didaktischen Einsatzes von Videos geübt wird.

Ziel dieses Kurses ist es, die im Lesekurs Russisch für Juristen III besprochenen Themen der Grammatik in den aktiven Sprachgebrauch der Studierenden zu bringen.

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§ 24 II JAPO) angerechnet wird.

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f3

F3 Russisch für Juristen IV

Der Kurs hat die Zielsetzung, die grundlegenden Begriffe der juristischen Terminologie aus dem Gebiet des Bürgerlichen Recht vorzustellen und zu erläutern. Dazu werden in Form von Lektüre verschiedene Themen behandelt: Sach- und Schuldrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Handelsrecht, Familien- und Erbrecht. Besondere Aufmerksamkeit wird den geschichtlichen und heutigen Verbindungen zum deutschen Rechtssystem gewidmet.

Es werden folgende Themen der Grammatik besprochen und geübt: Partizip, direkte und indirekte Rede, Stilistik, Besonderheiten der juristischen Fachsprache.

Dieses Lehrangebot ist Bestandteil des "ostwissenschaftlichen Begleitstudiums".

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§ 24 II JAPO) angerechnet wird.



F3 Russisch für Juristen IV (Übung)

Die Themen aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht werden in Form von Übersetzung, Diskussion und Übung besprochen und vertieft geübt.

Ziel dieses Kurses ist es, die im Lesekurs Russisch für Juristen IV besprochenen Grammatikthemen in den aktiven Sprachgebrauch der Studierenden zu bringen.

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissen-schaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§24 II JAPO) angerechnet wird.

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