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Tschechisch

Tschechisch für Juristen

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F1a

F1a Tschechisch für Juristen I (Grundlagen der tschechischen Rechtsterminologie)

Dieser Kurs vermittelt einen Einstieg in die tschechische Rechtssprache. Die Grundbegriffe des öffentlichen (Verfassungs-, Verwaltungsrechts und Strafrechts) sowie privaten Rechts. Inhalt, Tiefe und Tempo werden auf die Teilnehmer zugeschnitten. Grundkennt-nisse der tschechischen Sprache sind nicht erforderlich.

Den Schwerpunkt dieses Kurses bilden folgende Themenbereiche:

  • Verfassungsrecht
  • Gerichtsbarkeit
  • Grundsätze des Bürgerlichen Rechts
  • Grundsätze des Strafrechts
  • Juristenausbildung und Juristenberufe in Tschechien
  • Informationssysteme zum tschechischen Recht
  • Andere Themen nach Vereinbarung mit den Teilnehmern

Darüber hinaus werden Grundlagen der tschechischen Grammatik mit Rücksicht auf die Rechtssprache behandelt.

Der Kurs wird als Intensivkurs angeboten und durch das E-Learning-Programm der tschechischen Fachsprache Jura „Deutsch-Tschechische Rechtssprache“ unterstützt.

Abweichungen vom Programm sind auf Wunsch der Teilnehmer jederzeit möglich.

Zum Abschluss dieser Veranstaltung erhalten die erfolgreichen Teilnehmer einen Schein des ZSK. Der erfolgreiche Besuch der vier Veranstaltungen ermöglicht den Erwerb des Fach-bezogenen Fremdsprachenscheins I (Universitätszertifikat). Dieser Schein kann mit eingebracht werden, um den Freischuss um ein Semester zu verschieben.

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissen-schaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§24 II JAPO) angerechnet wird.

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F1b

F1b Tschechisch für Juristen II (Grundlagen des tschechischen Rechtssystems)

Die Veranstaltung vermittelt einen Einstieg in das tschechische Rechtssystem. Dabei wird die Fachterminologie aus den Rechtsgebieten Zivilrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzrecht und Europarecht erlernt. Der Kurs hat das Ziel die Arbeit mit tschechischen Fachtexten und themenbezogene Konversation.

Der Besuch der Lehrveranstaltung „F1a Tschechisch für Juristen I“ ist erwünscht aber nicht erforderlich. Inhalt, Tiefe und Tempo werden auf die Teilnehmer zugeschnitten. Grundkenntnisse der tschechischen Sprache sind obligatorisch.

Der Kurs wird als blended-learning Kurs angeboten und durch das E-Learning-Programm der tschechischen Fachsprache Jura „Deutsch-Tschechische Rechtssprache“ unterstützt. Die Kursteilnehmer werden mit diesem Lernprogramm vertraut gemacht.

Abweichungen vom Kursprogramm sind auf Wunsch der Teilnehmer jederzeit möglich.

Zum Abschluss dieser Veranstaltung erhalten die erfolgreichen Teilnehmer einen Schein des ZSK. Der erfolgreiche Besuch der vier Veranstaltungen ermöglicht den Erwerb des Fachbezogenen Fremdsprachenscheins I (Universitätszertifikat). Dieser Schein kann mit eingebracht werden, um den Freischuss um ein Semester zu verschieben.

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§24 II JAPO) angerechnet wird.

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f2

F2 Tschechisch für Juristen III (Einzelne Rechtsgebiete des öffentlichen Rechts und Privatsrechts)

Der Kurs wird als Blended-Learning Kurs per VHB (Virtuelle Hochschule Bayern) angeboten und durch das E-Learning-Programm der tschechischen Fachsprache Jura „Deutsch-Tschechische Rechtssprache“ unterstützt.

Dieser Kurs vermittelt einen Einstieg in die einzelnen Rechtsgebiete des öffentlichen und Privatrechts. Es werden konkrete praxisorientierte Themen aus dem tschechischen Recht behandelt. Inhalt, Tiefe und Tempo werden auf die Teilnehmer zugeschnitten. Grundkenntnisse der tschechischen Sprache sind obligatorisch.

Den Schwerpunkt dieses Kurses bilden folgende Themenbereiche:

  • Das tschechische BGB
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht
  • Weitere Themen nach Vereinbarung mit den Teilnehmern

Abweichungen vom Programm sind auf Wunsch der Teilnehmer jederzeit möglich.

Zum Abschluss dieser Veranstaltung erhalten die erfolgreichen Teilnehmer einen Schein des ZSK. Der erfolgreiche Besuch der vier Veranstaltungen ermöglicht den Erwerb des Fachbezogenen Fremdsprachenscheins I (Universitätszertifikat). Dieser Schein kann mit eingebracht werden, um den Freischuss um ein Semester zu verschieben.

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Gemäß § 24 II JAPO müssen alle Studierenden, die sich für das erste juristische Staatsexamen anmelden, an einer fremdsprachigen rechtswissen-schaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Zu beachten ist zudem, dass diese Veranstaltung für die Pflichtsprache (§24 II JAPO) angerechnet wird.

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f3

F3 Tschechisch für Juristen IV (Vertiefung einzelne Rechtsgebiete des öffentlichen Rechts und Privatrechts)

Der Kurs wird als Blended-Learning Kurs der VHB (Virtuelle Hochschule Bayern) angeboten und durch das E-Learning-Programm der tschechischen Fachsprache Jura „Deutsch-Tschechische Rechtssprache“ unterstützt. Die Kursteilnehmer werden mit diesem Programm vertraut gemacht. Die Präsenz- und Onlineunterrichtseinheiten wechseln nach dem im Voraus bestimmten Ablaufplan.
Am , Uhr findet der Blockpräsenzunterricht (3 Unterrichtseinheiten) statt. Die Onlineunterrichtsstunden finden am .. (Zeit n. V.) statt.
Diese Veranstaltung befasst sich mit der Fachterminologie, der Fachübersetzung ins Deutsche und ins Tschechische und der Arbeit mit tschechischen Fachtexten und der themenbezogenen Konver-sation. Inhaltlich ist die Lehr-veranstaltung als Vertiefung und Verarbeitung folgender Themen ge-dacht: das tschechische BGB, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht. Der webbasierte Kurs vermittelt den Lernern einen Einblick in die Rechtspraxis in der Tschechischen Republik und bereitet die Teilnehmer auf rechtbezogene Situationen in Tschechien vor. Der Schwerpunkt wird daher u.a. bei Themen wie Geschäftskommunikation, Anwaltspraxis, Gerichtsverhandlung, Übertragung einer Immobilie und ihre Eintragung bei dem zuständigen Amt in Tschechien, Handelsregister etc. liegen. Im Kurs wird mit authentischen tschechischen Rechtsdokumenten gearbeitet.
Die Interaktionsformen mit Mitlernenden und der Dozentin während des Onlineunterrichts ist Kommunikation per die „G.R.I.P.S. Plattform“.
Inhalt, Tiefe und Tempo werden auf die Teilnehmer zugeschnitten. Grundkenntnisse der tschechischen Sprache sind obligatorisch (UNIcert® II bzw. B1/B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Abweichungen vom Programm sind auf Wunsch der Teilnehmer jederzeit möglich.
Zum Abschluss dieser Veranstaltung erhalten die erfolgreichen Teilnehmer einen Schein des ZSK. Der erfolgreiche Besuch der vier Veranstaltungen ermöglicht den Erwerb des Fachbezogenen Fremdsprachenscheins I (Universitätszertifikat). Dieser Schein kann miteingebracht werden, um den Freischuss um ein Semester zu verschieben.
Eine Anmeldung ist erforderlich.

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  1. Universität Regensburg

SFA

Tschechisch für Juristen

Die folgenden Kurse sind finanziert durch den Verein der "Freunde der Universität Regensburg"

Verein Der Freunde

Telefon 0941 943-2319
Telefax 0941 943-3625
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