Aufbau
Allgemeinsprache
Arabisch:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Parallel kann man einen Landeskunde-Kurs besuchen.
Einige Veranstaltungen werden auch zusammen als 4-SWS-Kurs angeboten.
Grundkurs 1 (2 SWS) bzw. Grundkurs 1/2 (4 SWS)
Grundkurs 2 (2 SWS)
Grundkurs 3 (2 SWS) bzw. Grundkurs 3/4 (4 SWS)
Grundkurs 4 (2 SWS)
Landeskunde (parallel) (2 SWS)
Chinesisch:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Parallel kann man einen Landeskunde-Kurs besuchen.
Einige Veranstaltungen werden auch zusammen als 4-SWS-Kurs angeboten.
Grundkurs 1 (2 SWS) bzw. Grundkurs 1/2 (4 SWS)
Grundkurs 2 (2 SWS)
Grundkurs 3 (2 SWS) bzw. Grundkurs 3/4 (4 SWS)
Grundkurs 4 (2 SWS)
Grundkurs 5 (2 SWS)
Grundkurs 6 (2 SWS)
Landeskunde (parallel) (2 SWS)
Englisch:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest) möglich.
| Grundkurs 1 (2 SWS) | Aufbaukurs 1 (2 SWS) bzw. Aufbaukurs 1/2 (4 SWS) |
| Grundkurs 2 (2 SWS) | Aufbaukurs 2 (2 SWS) |
| Grundkurs 3 (2 SWS) | Aufbaukurs 3 (2 SWS) bzw. Aufbaukurs 3/4 (4 SWS) |
| Grundkurs 4 (2 SWS) |
Aufbaukurs 4 (2 SWS) Aufbaukurs Auffrischung (2 SWS) |
Finnisch:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Parallel kann man einen Landeskunde-Kurs besuchen.
Grundkurs 1 (2 SWS) bzw. Grundkurs 1/2 (4 SWS)
Grundkurs 2 (2 SWS)
Grundkurs 3 (2 SWS) bzw. Grundkurs 3/4 (4 SWS)
Grundkurs 4 (2 SWS)
Landeskunde (parallel) (2 SWS)
Koreanisch:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Parallel kann man einen Landeskunde-Kurs besuchen.
Grundkurs 1 (2 SWS)
Grundkurs 2 (2 SWS)
Grundkurs 3 (2 SWS) bzw. Grundkurs 3/4 (4 SWS)
Grundkurs 4 (2 SWS)
Landeskunde (parallel) (2 SWS)
Neugriechisch:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen.
Grundkurs 1 (2 SWS)
Grundkurs 2 (2 SWS)
Grundkurs 3 (2 SWS)
Grundkurs 4 (2 SWS)
Niederländisch:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Parallel kann man einen Landeskunde-Kurs besuchen.
Grundkurs 1 (2 SWS)
Grundkurs 2 (2 SWS)
Grundkurs 3 (2 SWS) bzw. Grundkurs 3/4 (4 SWS)
Grundkurs 4 (2 SWS)
Landeskunde (parallel) (2 SWS)
Portugiesisch:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Parallel kann man einen Landeskunde-Kurs besuchen.
Grundkurs 1 (2 SWS)
Grundkurs 2 (2 SWS)
Grundkurs 3 (2 SWS) bzw. Grundkurs 3/4 (4 SWS)
Grundkurs 4 (2 SWS)
Landeskunde (parallel) (2 SWS)
Rumänisch:
Die Organisation der Kurse liegt am Institut für Romanistik, Rumaenicum.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Craciun:
Tel: (0941)-9 43 57 56 oder Email: Alexandra.Craciun@sprachlit.uni-regensburg.de
Russisch:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Parallel kann man einen Landeskunde-Kurs besuchen.
Grundkurs 1 (2 SWS) bzw. Grundkurs 1/2 (4 SWS)
Grundkurs 2 (2 SWS)
Grundkurs 3 (2 SWS) bzw. Grundkurs 3/4 (4 SWS)
Grundkurs 4 (2 SWS)
Landeskunde (parallel) (2 SWS)
Schwedisch:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen.
Grundkurs 1 (2 SWS)
Grundkurs 2 (2 SWS)
Grundkurs 3 (2 SWS)
Grundkurs 4 (2 SWS)
Türkisch:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen.
Grundkurs 1 (2 SWS)
Grundkurs 2 (2 SWS)
Grundkurs 3 (2 SWS) bzw. Grundkurs 3/4 (4 SWS)
Grundkurs 4 (2 SWS)
Die Organisation des Kurses Türkisch Secondos liegt im Europaeum, siehe www.uni-regensburg.de/europaeum/
Fachsprache
Englisch für Wirtschaftswissenschaftler:
Das Angebot besteht aus verschiedenen Konversations- und Präsentationskursen, z.B.
F2 Presentations and Negotiations
F2 Basic Speaking Skills
F2 Mündliche Übung zu aktuellen Wirtschaftsthemen
F5 Diskussionen über Wirtschaft und Gesellschaft
Italienisch für Juristen:
Der Kurs wird nur einmal im Jahr angeboten, er findet in der Regel im Sommersemester statt.
F2 Italienisch für Juristen - Einführung in das öffentliche Recht
Polnisch für Juristen:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen.
F1a Polnisch für Juristen I
F1b Polnisch für Juristen II
F2 Polnisch für Juristen III
F3 Polnisch für Juristen IV
Russisch für Juristen:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen.
| A F1a Russisch für Juristen I | zzgl. | A F1a Russisch für Juristen I Übung |
| F1b Russisch für Juristen II | zzgl. | F1b Russisch für Juristen II Übung |
| F2 Russisch für Juristen III | zzgl. | F2 Russisch für Juristen III Übung |
| F3 Russisch für Juristen IV | zzgl. | F3 Russisch für Juristen IV Übung |
Tschechisch für Juristen:
Reihenfolge: Die Kurse sind in der Regel nacheinander zu besuchen.
F1a Tschechisch für Juristen I
F1b Tschechisch für Juristen II
F2 Tschechisch für Juristen III
F3 Tschechisch für Juristen IV
Regeln
Der Zugang zu den Kursen ist grundsätzlich für:
- Studierende der Universität Regensburg und ihrer Partneruniversitäten
- Studierende der Hochschule Regensburg
- Studierende der VHB
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Regensburg (interne Fortbildung)
- Gasthörer (z.B. Studierende anderer Universitäten)
möglich.
Einstufung
Falls Sie schon Kenntnisse in der Fremdsprache haben, können Sie den Bereich Kursbeschreibungen besuchen oder sich direkt an den Dozenten wenden, der die Veranstaltung leitet.
Für den Besuch der Englisch-Kurse ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse zu Kursbeginn (außer für die Anfängerkurse) erforderlich.
Dieser Nachweis kann folgendermaßen erbracht werden:
- durch die Vorlage der Kopie des Scheines des vorigen Kurses in der ersten Sitzung
- durch einen Einstufungstest. Die Testergebnisse sind ein Jahr (zwei Semester) gültig.
Anmeldung
- Eine online-Anmeldung der Studierenden sowie der Gasthörer ist erforderlich und nur während der Anmeldefristen möglich!
- „Bedingte Zulassung“: Die Zulassung zum Kurs erfolgt bis zur max. Teilnehmerzahl bedingt. Die endgültige Zulassung erfolgt am ersten Kurstag. Daher ist ein pünktliches Erscheinen (bzw. eine entschuldigte Abwesenheit) unbedingt erforder-lich. Bei Nichterscheinen wird der Platz an die Nachrücker vergeben.
- Anmeldung zu Kursen mit Priorisierung: Eine Anmeldung zu Kursen mit folgender Kennzeichnung „Prioritär für Studierende der Fakultät xx“ sowie eine Teilnahme an der ersten Sitzung kann sinnvoll sein, auch wenn man einer anderen Fakultät angehört. In der Tat könnte es sein, dass für Studierende anderer Fakultäten doch Plätze zur Verfügung stehen.
- Anmeldung der Nachrücker: Alle online-Angemeldeten ab Platz 26 gelten als „Nachrücker“. Sie können bei der ersten Sitzung in der Reihenfolge der Anmeldung „nachrücken“.
- Nach Semesterbeginn besteht für Interessierte, die sich im RKS nicht angemeldet haben, bei ausreichenden freien Kursplätzen die Möglichkeit sich persönlich an den jeweiligen Dozenten zu wenden und in die vorgesehene Liste eintragen.
Anwesenheitspflicht
Eine Anwesenheit ist nicht erforderlich, um am Ende des Kurses an der Prüfung teilzunehmen und einen Leistungsnachweis zu erhalten.
Anmeldung zur Prüfung (Flexnow)
Eine Prüfungsanmeldung in Flexnow ist für unsere Veranstaltungen nicht erforderlich. Den Schein bringen Sie zum Prüfungsamt und wird dort in die Prüfungsdatenbank eingetragen.
Leistungseinbringung, Nachweis von Fremdsprachkenntnissen
Die Leistungen die durch den Besuch der Sprachveranstaltungen erbracht werden, können in einigen Modulen eingebracht werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Studienberatern Ihrer Fakultät.
Das Niveau der nachzuweisenden Fremdsprachkenntnisse (nach GER Europäischer Referenzrahmen) richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsodnung des jeweiligen Studienganges, Nähere Informationen erhalten Sie bei den Studienberatern Ihrer Fakultät.
Anhand der Kursinhalte und Tabellen, erfahren Sie bis zu welchem Kurs Sie die SFA-Ausbildung absolvieren müssen.
Zertifikate
Ausstellen und Aushändigen von Leistungsnachweisen
Scheine: Beim Bestehen der Abschlussprüfung eines Kurses wird ein benoteter Schein (mit Vermerk der ECTS-Punkte) automatisch ausgestellt.
Teilnahmebescheinigung: Beim Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung, jedoch mindestens 80% Anwesenheit im Kurs, wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Zertifikate werden bei der SFA beim Abschluss der letzten Kurstufe erworben.
Allgemeinsprache:
- Fremdsprachenschein I nach Abschluss der Grundstufe (Grundkurs 4)
- Fremdsprachenschein II nach Abschluss der Aufbaustufe (Aufbaukurs 4)
Das damit erreichte Niveau nach dem Europäischen Referenzrahmen ist je nach Sprache unterschiedlich.
Fachsprache:
- Fachbezogener Fremdsprachenschein I nach Abschluss des F3-Kurses