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Aufbau UNIcert-Kurse

Die Kurse nach der UNIcert®-Prüfungsordnung können semesterbegleitend besucht werden. In vereinzelten Fällen werden in der vorlesungsfreien Zeit Blockveranstaltungen angeboten.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kurse in jedem Semester angeboten werden, siehe aktuelles Kursangebot.


Allgemeinsprache:

UNIcert® I und II - Französisch, Italienisch, Japanisch, Spanisch



Fachsprache Chemie:
UNIcert® III - Englisch

Fachsprache Geistes- und Kulturwissenschaften:
UNIcert® III - Französisch

Fachsprache Jura:
UNIcert® III - Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch
UNIcert® IV - Englisch

Fachsprache Wirtschaftswissenschaften:
UNicert® III - Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch
UNicert® IV - Englisch


Aufbau

Allgemeinsprache:

Französisch, Italienisch, Spanisch

UNIcert® I
Reihenfolge, Quereinstieg: Die Veranstaltungen sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest bzw. vom Prüfungsausschuss anerkannter Nachweis) möglich.
Zertifikatserwerb: Der Besuch von mindestens der letzten Veranstaltung der Stufe ist für einen Zertifikatserwerb obligatorisch.

Im Hinblick auf die Reakkreditierung durch UNIcert® wurde zum SS 12 die Kursstruktur um 2 SWS erweitert. Alle Anfängerkurse im SS 12 haben nach dem neuen Kurssystem angefangen. Im SS 12 und im WS 12-13 werden fortführende Kurse nach dem alten Kurssystem angeboten, um einen Abschluss zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es in dieser Übergangsphase möglich, Kurse der beiden Kurssysteme zu kombinieren. Die genauen Übergangsmöglichkeiten zwischen den beiden Kurssystemen entnehmen Sie bitte den Angaben der jeweiligen Sprache.

Kurrstruktur bis zum WS 11/12 ("altes System")

Kurs 1 (2 SWS) oder Kurs ½ ( 4 SWS) oder Kurs 1 (2 SWS)
Kurs 2 (2 SWS) Kurs 3 (2 SWS) Kurs 2/3 (4 SWS)
Kurs 3 (2 SWS) Kurs 4/5 (4 SWS) Kurs 4/5 (4 SWS)
Kurs 4/5 (4 SWS)
insgesamt 10 SWS

Kurrstruktur ab dem SS 12 ("neues System")

Kurs 1 (2 SWS) oder Kurs ½ ( 4 SWS) oder Kurs 1/2 (4 SWS)
Kurs 2 (2 SWS) Kurs 3/4 (4 SWS) Kurs 3 (2 SWS)
Kurs 3 (2 SWS) Kurs 5/6 (4 SWS) Kurs 4 (2 SWS)
Kurs 4 (2 SWS) Kurs 5/6 (4 SWS)
Kurs 5/6 (4 SWS)
insgesamt 12 SWS

UNIcert® II

Reihenfolge, Quereinstieg: Die Veranstaltungen sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest bzw. vom Prüfungsausschuss anerkannter Nachweis) möglich.
Zertifikatserwerb: Der Besuch vom mindestens der letzten Veranstaltung der Stufe ist für einen Zertifikatserwerb obligatorisch.

Kurs 1 (2 SWS) Oder Kurs 1/2 ( 4 SWS) Oder Kurs 1/2 (4 SWS) Oder Kurs 1 (2 SWS)
Kurs 2 (2 SWS) Kurs 3 (2 SWS) Kurs ¾ (4 SWS)  Kurs 2 (2 SWS)
Kurs 3 (2 SWS) Kurs 4 (2 SWS) Kurs 3/4 (4 SWS)
Kurs 4 ( 2 SWS)
Insgesamt 8 SWS


Japanisch

UNIcert® Basis (NEU ab dem WS 12-13)

Reihenfolge, Quereinstieg: Die Veranstaltungen sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest bzw. vom Prüfungsausschuss anerkannter Nachweis) möglich.
Zertifikatserwerb: Der Besuch vom mindestens der letzten Veranstaltung der Stufe ist für einen Zertifikatserwerb obligatorisch.

Gesamtübersicht
Kurs 1 (4 SWS)
Kurs 2 (4 SWS)
insgesamt 8 SWS

UNIcert® I

Reihenfolge, Quereinstieg: Die Veranstaltungen sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest bzw. vom Prüfungsausschuss anerkannter Nachweis) möglich.
Zertifikatserwerb: Der Besuch von mindestens der letzten Veranstaltung der Stufe ist für einen Zertifikatserwerb obligatorisch.

Gesamtübersicht (bis zum WS 12-13)

Kurs 1 (4 SWS)
Kurs 2 (4 SWS)
Kurs 3 (4 SWS)
insgesamt 12 SWS

Gesamtübersicht (ab dem SS13)
Kurs 1 (4 SWS)
Kurs 2 (4 SWS)
insgesamt 8 SWS


UNIcert® II

Reihenfolge, Quereinstieg: Die Veranstaltungen sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest bzw. vom Prüfungsausschuss anerkannter Nachweis) möglich.
Zertifikatserwerb: Der Besuch vom mindestens der letzten Veranstaltung der Stufe ist für einen Zertifikatserwerb obligatorisch

Kurs 1 (4 SWS)

Kurs 2 (4 SWS)

insgesamt 8 SWS


Fachrichtung Chemie

Englisch

UNIcert® III

Reihenfolge, Quereinstieg: Die Veranstaltungen sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest bzw. vom Prüfungsausschuss anerkannter Nachweis) möglich.
Zertifikatserwerb: Der Besuch vom mindestens der letzten Veranstaltung der Stufe ist für eine Anmeldung zu der gesonderten Zertifikatsprüfung obligatorisch

Kurs 1 (4 SWS) Oder Kurs 1 Teil 1 (2 SWS)
Kurs 2 (4 SWS) Kurs 1 Teil 2 (2 SWS)
Kurs 2 Teil 1 (2 SWS)
Kurs 2 Teil 2 (2 SWS)
Insgesamt 8 SWS


Fachrichtung Geistes- und Kulturwissenschaften

Französisch, Spanisch

UNIcert® III

Reihenfolge, Quereinstieg: Die Veranstaltungen sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest bzw. vom Prüfungsausschuss anerkannter Nachweis) möglich.
Zertifikatserwerb: Der Besuch vom mindestens der letzten Veranstaltung der Stufe ist für eine Anmeldung zu der gesonderten Zertifikatsprüfung obligatorisch

Gesamtübersicht

Kurs 1 (4 SWS)

Oder

Kurs 1 Teil 1 (2 SWS)

Kurs 2 (4 SWS)

 Kurs 1 Teil 2
(2 SWS)

Kurs 2 Teil 1
(2 SWS)

Kurs 2 Teil 2
(2 SWS)

Insgesamt 8 SWS


Fachrichtung Jura

Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch

UNIcert® III

Reihenfolge, Quereinstieg: Die Veranstaltungen sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest bzw. vom Prüfungsausschuss anerkannter Nachweis) möglich.
Zertifikatserwerb: Der Besuch vom mindestens der letzten Veranstaltung der Stufe ist für eine Anmeldung zu der gesonderten Zertifikatsprüfung obligatorisch

Kurs 1 (4 SWS) Oder Kurs 1 Teil 1 (2 SWS)
Kurs 2 (4 SWS) Kurs 1 Teil 2 (2 SWS)
Kurs 2 Teil 1 (2 SWS)
Kurs 2 Teil 2 (2 SWS)
Insgesamt 8 SWS


Englisch

UNIcert® IV

Reihenfolge, Quereinstieg: Die Veranstaltungen sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest bzw. vom Prüfungsausschuss anerkannter Nachweis) möglich.
Zertifikatserwerb: Der Besuch vom mindestens der letzten Veranstaltung der Stufe ist für eine Anmeldung zu der gesonderten Zertifikatsprüfung obligatorisch


Kurs 1 (4 SWS)

Kurs 2 (4 SWS)

insgesamt 8 SWS


Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften

Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch

UNIcert® III

Reihenfolge, Quereinstieg: Die Veranstaltungen sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest bzw. vom Prüfungsausschuss anerkannter Nachweis) möglich.
Form: Die einzelnen Veranstaltungen werden manchmal auf zwei Semester aufgeteilt.
Zertifikatserwerb: Der Besuch vom mindestens der letzten Veranstaltung der Stufe ist für eine Anmeldung zu der gesonderten Zertifikatsprüfung obligatorisch

Kurs 1 (4 SWS) Oder Kurs 1 Teil 1 (2 SWS)
Kurs 2 (4 SWS) Kurs 1 Teil 2 (2 SWS)
 Kurs 2 Teil 1 (2 SWS)
Kurs 2 Teil 2 (2 SWS)
Insgesamt 8 SWS


Englisch

UNIcert® IV

Reihenfolge, Quereinstieg: Die Veranstaltungen sind in der Regel nacheinander zu besuchen. Bei extern erworbenen Vorkenntnissen ist ein Quereinstieg (Einstufungstest bzw. vom Prüfungsausschuss anerkannter Nachweis) möglich.
Zertifikatserwerb: Der Besuch vom mindestens der letzten Veranstaltung der Stufe ist für eine Anmeldung zu der gesonderten Zertifikatsprüfung obligatorisch


Kurs 1 (4 SWS)

Kurs 2 (4 SWS)

insgesamt 8 SWS

Regeln

Der Zugang zu den Kursen ist grundsätzlich für:

  • Studierende der Universität Regensburg und ihrer Partneruniversitäten
  • Studierende der Hochschule Regensburg
  • Studierende der VHB
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Regensburg (interne Fortbildung)
  • Gasthörer (z.B. Studierende anderer Universitäten)

möglich.


Einstufung

Für den Besuch der UNIcert®-Kurse ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse zu Kursbeginn (außer für die Anfängerkurse) erforderlich.

Dieser Nachweis kann folgendermaßen erbracht werden:

  • durch die Vorlage der Kopie des Scheines des vorigen Kurses in der ersten Sitzung
  • durch die Anerkennung eines externen Nachweises durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses (Antrag per E-Mail bzw. Brief mit Kopie des externen Nachweises)
  • durch einen Einstufungstest. Die Testergebnisse sind ein Jahr (zwei Semester) gültig.

Anmeldung

  • Eine online-Anmeldung der Studierenden sowie der Gasthörer ist erforderlich und nur während der Anmeldefristen möglich!
  • Der Zeitpunkt der Anmeldung während der Anmeldefrist hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe - die Platzvergabe findet im Anschluss an die Anmeldephase statt!
  • HINWEIS: Bei Veranstaltungen mit mehreren Parallelgruppen können Sie Prioritäten für einzelne Termine vergeben. Geben Sie dabei möglichst alle Prioritäten (max. 5) an, um Ihre Chancen für die Platzvergabe zu erhöhen!
  • Eine Anmeldung zu Kursen mit folgender Kennzeichnung „Prioritär für Studierende der Fakultät xx“ kann sinnvoll sein, auch Zugehörigkeit zu einer anderen Fakultät. In der Tat könnte es sein, dass für Studierende anderer Fakultäten doch Plätze zur Verfügung stehen.
  • Nach Vorlesungsbeginn besteht für Interessierte, die noch keinen Kursplatz haben, bei freien Kursplätzen die Möglichkeit mit einer Online-Anmeldung im LSF nachzurücken (Anmeldung wird in entsprechenden Kursen noch einmal freigeschaltet).

Anwesenheitspflicht
Eine Anwesenheit an mindestens 80% der Veranstaltung ist erforderlich, um am Ende des Kurses einen Leistungsnachweis bzw. eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten.


Anmeldung zur Prüfung (Flexnow)
Eine Prüfungsanmeldung in Flexnow ist für unsere Veranstaltungen nicht erforderlich. Den Schein bringen Sie zum Prüfungsamt und wird dort in die Prüfungsdatenbank eingetragen.


Leistungseinbringung, Nachweis von Fremdsprachkenntnissen

Die Leistungen die durch den Besuch der Sprachveranstaltungen erbracht werden, können in einigen Modulen eingebracht werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Studienberatern Ihrer Fakultät.

Das Niveau der nachzuweisenden Fremdsprachkenntnisse (nach GER Europäischer Referenzrahmen) richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsodnung des jeweiligen Studienganges, Nähere Informationen erhalten Sie bei den Studienberatern Ihrer Fakultät.

Anhand der Kursinhalte und Tabellen, erfahren Sie bis zu welchem Kurs Sie die SFA-Ausbildung absolvieren müssen.

zertifikate

Allgemein
UNIcert® I und II UNIcert® III UNIcert® IV Antragsformulare

Ausstellen und Aushändigen von Leistungsnachweisen
Scheine: Beim Bestehen der Abschlussprüfung eines Kurses und ausreichender Anwesenheit (mindestens 80 %) wird ein benoteter Schein (mit Vermerk der ECTS-Punkte) automatisch ausgestellt.
Teilnahmebescheinigung: Beim Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung (mindestens 80% Anwesenheit) wird eine Teilnahmebescheinigung automatisch ausgestellt.


Zertifikate werden nur auf Antrag ausgestellt.


Scheine, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate können bei der Scheinausgabe abgeholt werden.
Nicht abgeholte Scheine, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden nach 5 Jahren vernichtet.


Zertifikat Stufe UNIcert® I und II Französisch, Italienisch, Japanisch und Spanisch

  • Voraussetzung: erfolgreicher Besuch von mindestens dem Kurs UNIcert® I Kurs 4/5 (Kurs UNIcert® I 3 Japanisch)
    bzw. UNIcert® II Kurs 4 oder UNIcert® II Kurs 3/4
  • Form: kumulativ (die Gesamtnote wird aus dem Mittelwert der bei den einzelnen Kursen der Stufe erzielten Noten errechnet)
  • Beantragung: Das Antragsformular ausfüllen
  • Die in der jeweiligen Stufe erworbenen Scheine (in Kopie) beilegen
  • Die Anträge zur Bearbeitung bei der Lehrgebietsleitung der SFA abgeben.
  • Bearbeitungskosten: 10 Euro
  • Bearbeitungsdauer: 2-3 Wochen

Zertifikat Stufe UNIcert® III
Für Juristen: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch
Für Wirtschaftswissenschaftler: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch

Erwerb des Zertifikats UNIcert® III durch eine zusätzliche Prüfung.

Die Prüfung zum Erwerb des UNIcert® III umfasst:

  • Mündliche Prüfung (Hörverstehen): 30 Minuten
  • Sprechfertigkeit: (30 Minuten)
  • Klausur (180 Minuten):Leseverstehen, Aufsatz zu einem fachbezogenen Thema, fachsprachliche Aufgaben

Die Prüfung wird i. d. R. einmal pro Jahr angeboten. Eine Anmeldung ist erforderlich.


Zertifikat Stufe UNIcert® III
Für
Geistes- und Kulturwissenschaften: Französisch Spanisch

Erwerb des Zertifikats UNIcert® III durch eine zusätzliche Prüfung.

Die Prüfung zum Erwerb des UNIcert® III umfasst:

  • Mündliche Prüfung (Hörverstehen): 30 Minuten
  • Sprechfertigkeit: (30 Minuten)
  • Klausur (180 Minuten):Leseverstehen, Aufsatz zu einem fachbezogenen Thema

Die Prüfung wird i. d. R. einmal pro Jahr angeboten. Eine Anmeldung ist erforderlich.


Zertifikat Stufe UNIcert® IV Englisch für Juristen

Erwerb des Zertifikats durch eine zusätzliche Prüfung.

Die Prüfung zum Erwerb des UNIcert® IV umfasst:

schriftlicher Leistungsnachweis:

  1. Klausur (120 Minuten): Aufgaben zum Leseverstehen (anspruchsvoller zusammenhängender Text)
  2. Klausur (120 Minuten): Aufsatz zu einem juristischen Thema und fachsprachliche Aufgaben.

mündlicher Leistungsnachweis:
- Hörverstehen: 30 Minuten
- Referat: 30 Minuten

Die Zertifikatsprüfung wird i. d. R. einmal pro Jahr angeboten. Eine Anmeldung ist erforderlich.

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Wiederholen von Zertifikatsprüfungen bei Nicht-Bestehen

  • Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal innerhalb von sechs Monaten wiederholt werden. Eine Anrechnung von bestandenen Prüfungsteilen kann auf Antrag stattfinden.
  • Eine zweite Wiederholung ist nur auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Wird eine zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.

Freiwilliges Wiederholen von Zertifikatsprüfungen

  • UNIcert® I und II: Das Zertifikat wird nur einmal ausgestellt, d.h. man kann sich durch das freiwillige Wiederholen von Kursen nur vor der Beantragung des Zertifikats verbessern und nicht danach.
  • UNIcert® III und IV: Die Zertifikatsprüfung kann wiederholt werden. Es gilt aber dann die zweite Note, d.h. das erste Zertifikat muss bei der Anmeldung zur zweiten Zertifikatsprüfung abgegeben werden.

Antragsformulare

Englisch Französisch Italienisch Japanisch Spanisch
UNIcert® III UNIcert® I UNIcert® I UNIcert® I UNIcert® I
UNIcert® IV UNIcert® II UNIcert® II UNIcert® II UNIcert® II
UNIcert® III UNIcert® III UNIcert® III



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Prüfungsordnung

  1. Universität Regensburg

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Telefon 0941 943-2319
Telefax 0941 943-3625
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