{"caseId":"","fileType":"basisdokument","currentVersion":3,"versions":[{"author":"Erika Musterklägerin","role":"Klagepartei","timestamp":"2023-03-03T08:04:18.176Z"},{"author":"Max Musterbeklagter","role":"Beklagtenpartei","timestamp":"2023-03-03T08:10:50.719Z"},{"author":"Erika Musterklägerin","role":"Klagepartei","timestamp":"2023-03-03T08:13:34.251Z"}],"metaData":{"plaintiff":"

Firma Industria, Industrieberatungs-GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, Eschenstraße 145, 90441 Nürnberg, 

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- Klägerin -

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Bevollmächtigter: RA Kurt Huber, Roonstraße 18, Nürnberg 

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gegen

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Oswald Brack, Luitpoldstraße 12, 80335 München 

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- Beklagter zu 1 - 

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TAV Top Auto Versicherungs AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Maximilian Müller, Max-Joseph-Platz 9, 80539 München 

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- Beklagte zu 2 – 

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Streitgrund: Schadensersatz

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Streitwert: 5.020,00 €

\n","defendant":"

Bevollmächtigter der Beklagten zu 1 und 2: RA Dr. Fritz Bitter, Fürther Straße 12, Nürnberg 

\n"},"entries":[{"id":"394545fe-6dcd-4cb6-9d5a-1dbbfbc30ec4","entryCode":"K-1-1","author":"Erika Musterklägerin","role":"Klagepartei","sectionId":"184dfe97-a360-45c0-8556-2e4495b3a7a2","text":"

Sachantrag:

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Die Beklagten werden verurteilt, gesamtschuldnerisch an die Klägerin 5.020,00€ nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 30.1.2019 zu bezahlen. 

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Weitere Anträge und Anzeigen:

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    \n
  1. Ich zeige an, dass ich die Klägerin vertrete. Namens und im Auftrag der Klägerin erhebe ich Klage zum Landgericht Nürnberg-Fürth mit dem oben gestellten Antrag. 
  2. \n
  3. Sollten die Beklagten ihre Verteidigungsbereitschaft nicht anzeigen, beantrage ich bereits jetzt den Erlass eines Versäumnisurteils
  4. \n
  5. Gegen die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter bestehen keine Bedenken.
  6. \n
\n","version":1},{"id":"70ef9738-d50f-443a-820b-825668f5858c","entryCode":"K-2-1","author":"Erika Musterklägerin","role":"Klagepartei","sectionId":"485cf042-fd68-4029-b18e-ad64846533bb","text":"

Die Klägerin ist Halterin und Eigentümerin des Pkw „VW Golf”, amtliches Kennzeichen N-DX 419.  

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Der Beklagte zu 1) ist Halter und Eigentümer des Pkw „Opel Astra”, amtliches Kennzeichen M-AV 55, welcher bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert ist.  

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Am 3.1.2019 befuhr der Geschäftsführer der Klägerin gegen 15.00 Uhr mit deren Pkw die Münchener Straße in Nürnberg stadtauswärts.  

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Zugleich befuhr der Beklagte zu 1) mit seinem Pkw die Frankenstraße in Richtung Dutzendteich. Die Kreuzung beider Straßen ist mit einer Lichtzeichenanlage geregelt. Da diese für den Pkw der Klägerin auf grün geschaltet war, fuhr der Geschäftsführer der Klägerin mit - dort zugelassenen - 70 km/h in die Kreuzung ein.  

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Der Beklagte zu 1) beachtete das für ihn geltende Rotlicht nicht und fuhr ohne zu bremsen ebenfalls mit mindestens 70 km/h in die Kreuzung ein, obgleich die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Frankenstraße 50 km/h beträgt.  

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Der Fahrer der Klägerin bremste zwar den Pkw sofort stark ab, als er das verkehrswidrige Verhalten des Beklagten zu 1) erkannte, konnte aber den Zusammenstoß der Fahrzeuge in der Mitte der Kreuzung nicht mehr vermeiden. 

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Beweis:

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    \n
  1. Klaus Franz, dessen Anschrift nachgebracht wird, als Zeuge 
  2. \n
  3. Akten der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Az. 72 Js 1025/19 
  4. \n
  5. Sachverständigengutachten 
  6. \n
\n","version":1},{"id":"dd9c50c6-d2b7-4394-9f77-1c3e1e36599f","entryCode":"K-3-1","author":"Erika Musterklägerin","role":"Klagepartei","sectionId":"d4b6dc49-025c-4a0f-bc2e-d94a48bb701c","text":"

Durch den Zusammenstoß wurde der Pkw der Klägerin an der Vorderachse, am rechten vorderen Kotflügel und an der Beifahrertür erheblich beschädigt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 5.000,00 € netto. 

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Beweis:

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    \n
  1. Zeuge Franz, wie benannt 
  2. \n
  3. Gutachten des Sachverständigen Felix Frey, das vorgelegt werden kann 
  4. \n
  5. Reparaturrechnung der Firma Autohaus Weiß v. 11.1.2019 
  6. \n
  7. N. N., Kfz-Meister der Firma Weiß, Köhnstraße 14, als Zeuge 
  8. \n
  9. Sachverständigengutachten 
  10. \n
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An allgemeinen Auslagen für Telefonate, Porto usw. sind der Klägerin 20,00€ entstanden. 

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Die Klägerin hat die Beklagten jeweils am 30.1.2019 erfolglos unter Androhung der gerichtlichen Geltendmachung zur Zahlung des Gesamtbetrages von 5.020,00€ aufgefordert.

\n","version":1},{"id":"1e1a730a-98c7-4820-b402-b5c6f1cd847f","entryCode":"K-6-1","author":"Erika Musterklägerin","role":"Klagepartei","sectionId":"0f568eec-5b44-49ca-8d9c-523512111b73","text":"

Der Klägerin steht gemäß §§ 7 I, § 249 BGB gegen den Beklagten zu 1) ein Anspruch auf Schadensersatz in voller Höhe nebst Zinsen zu. Sie hat gemäß § 115 I Nr. 1 VVG in gleicher Höhe einen Direktanspruch gegen die Beklagte zu 2), die gemäß § 115 I 4 VVG mit dem Beklagten zu 1) als ersatzpflichtigem Versicherungsnehmer gesamtschuldnerisch haftet.  

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Hinsichtlich der Nebenforderungen haften die Beklagten aus Verzug. 

\n","version":1},{"id":"b70b2a83-d62d-4dd6-8752-563b74506349","entryCode":"B-1-2","author":"Max Musterbeklagter","role":"Beklagtenpartei","sectionId":"184dfe97-a360-45c0-8556-2e4495b3a7a2","text":"

Sachantrag:

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Die Klage wird abgewiesen. 

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Weitere Anträge und Anzeigen:

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    \n
  1. Ich zeige an, dass ich die Beklagten vertrete. 
  2. \n
  3. Namens und im Auftrag der Beklagten stelle ich den obigen Antrag. 
  4. \n
  5. Gegen die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter bestehen keine Bedenken. 
  6. \n
\n","version":2,"associatedEntry":"394545fe-6dcd-4cb6-9d5a-1dbbfbc30ec4"},{"id":"0a2ab2c7-bd1e-43e6-9ec1-13c918a779a6","entryCode":"B-2-2","author":"Max Musterbeklagter","role":"Beklagtenpartei","sectionId":"485cf042-fd68-4029-b18e-ad64846533bb","text":"

Es trifft zu, dass sich der Unfall zwischen dem Geschäftsführer der Klägerin und dem Beklagten zu 1) ereignet hat. Die Klägerin schildert ihn aber falsch. 

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In Wahrheit fuhr nämlich der Beklagte zu 1), nicht die Klagepartei, bei „grün” in die Kreuzung ein, während die Lichtzeichenanlage für den Pkw der Klägerin „rot” zeigte. 

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Darüber hinaus fuhr der Beklagte zu 1) auch nur mit 50 km/h. Der Fahrer des Pkw der Klägerin hat daher den Unfall allein verursacht. 

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Beweis :

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    \n
  1. Klaus Franz, wie von der Klägerin benannt, als Zeuge 
  2. \n
  3. Unter Verwahrung gegen die Beweislast: Sachverständigengutachten 
  4. \n
\n","version":2,"associatedEntry":"70ef9738-d50f-443a-820b-825668f5858c"},{"id":"084826b8-1073-41b1-801c-8954e56ea8d5","entryCode":"B-3-2","author":"Max Musterbeklagter","role":"Beklagtenpartei","sectionId":"d4b6dc49-025c-4a0f-bc2e-d94a48bb701c","text":"

Am Fahrzeug der Klägerin ein weit geringerer Schaden entstanden. Durch den Unfall wurde nämlich nur der Kotflügel leicht beschädigt. 

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Beweis :

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    \n
  1. Klaus Franz, wie von der Klägerin benannt, als Zeuge 
  2. \n
  3. Unter Verwahrung gegen die Beweislast: Sachverständigengutachten 
  4. \n
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Außerdem bestreite ich die Höhe der geltend gemachten Nebenauslagen. 

\n","version":2,"associatedEntry":"dd9c50c6-d2b7-4394-9f77-1c3e1e36599f"},{"id":"b4f72111-9c17-4fce-aa2c-279e0f07efed","entryCode":"B-4-1","author":"Max Musterbeklagter","role":"Beklagtenpartei","sectionId":"8285b07e-9bb4-4778-8276-d8623d03d272","text":"

Noch am Unfallort hat der Geschäftsführer der Klägerin erklärt, der Beklagte zu 1) solle 25,00€ zahlen, dann sei die Sache erledigt. Das hat der Beklagte zu 1) auch ohne näheres Nachdenken unvermittelt getan. Ein Eingestehen der Schuld war damit jedenfalls nicht verbunden. 

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Beweis: Zeuge Franz, wie benannt. 

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Die Beklagten haben den Verdacht, die Klägerin sei mit ihrem Pkw später in einen weiteren Unfall verwickelt gewesen, den sie nun auch noch dem Beklagten zu 1) anlasten wolle. 

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Der Geschäftsführer der Klägerin hat nach dem Unfall mit dem Beklagten zu 1) nie über einen Betrag von 25,00€ als Abgeltung des Schadens gesprochen und nie einen solchen Betrag erhalten. Der entsprechende Sachvortrag entbehrt – man halte sich die Schäden vor Augen! – jeglicher tatsächlicher Grundlage und wird ausdrücklich bestritten. 

\n","version":3,"associatedEntry":"b4f72111-9c17-4fce-aa2c-279e0f07efed"}],"sections":[{"id":"184dfe97-a360-45c0-8556-2e4495b3a7a2","num":0,"version":1,"titlePlaintiff":"Anträge","titleDefendant":"","titlePlaintiffVersion":1},{"id":"485cf042-fd68-4029-b18e-ad64846533bb","num":1,"version":1,"titlePlaintiff":"Unfallhergang","titleDefendant":"","titlePlaintiffVersion":1},{"id":"d4b6dc49-025c-4a0f-bc2e-d94a48bb701c","num":2,"version":1,"titlePlaintiff":"Entstandener Schaden","titleDefendant":"","titlePlaintiffVersion":1},{"id":"8285b07e-9bb4-4778-8276-d8623d03d272","num":4,"version":2,"titlePlaintiff":"","titleDefendant":"Gespräch zwischen Klägerin und Beklagtem zu 1","titleDefendantVersion":2},{"id":"a0d158f2-8278-46cf-bf7e-b668f0d50f68","num":5,"version":2,"titlePlaintiff":"","titleDefendant":"Verdacht der Beklagten","titleDefendantVersion":2},{"id":"0f568eec-5b44-49ca-8d9c-523512111b73","num":3,"version":1,"titlePlaintiff":"Rechtliche Würdigung","titleDefendant":"","titlePlaintiffVersion":1}],"judgeHints":[]}